Wadgasser Bürgermeister verliert Prozess gegen SR

Wadgassen/Saarbrücken. Vor dem saarländischen Oberlandesgericht hat Wadgassens Bürgermeister Harald Braun in vierter Instanz einen Zivilprozess gegen den Saarländischen Rundfunk (SR) verloren. Der SPD-Politiker hatte gegen einen Hörfunkbeitrag aus dem Jahr 2008 geklagt (wir berichteten). Der Bericht stützte sich auf Aussagen von Al-fred Staudt, dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Verdi

Wadgassen/Saarbrücken. Vor dem saarländischen Oberlandesgericht hat Wadgassens Bürgermeister Harald Braun in vierter Instanz einen Zivilprozess gegen den Saarländischen Rundfunk (SR) verloren. Der SPD-Politiker hatte gegen einen Hörfunkbeitrag aus dem Jahr 2008 geklagt (wir berichteten). Der Bericht stützte sich auf Aussagen von Al-fred Staudt, dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Verdi. Danach sollen sich Mitarbeiter der Gemeinde Wadgassen bei der Gewerkschaft beschwert haben, dass sie im Schwimmbad und im Bauhof von Videokameras überwacht worden seien. Rathauschef Braun wies dies in dem Hörfunkbeitrag als Unsinn zurück.Nachdem der Beitrag gesendet worden war, zog Braun vor Gericht. Er forderte vom SR den Widerruf der aus seiner Sicht falschen Behauptungen zu den Kameras. Das Landgericht und das Oberlandesgericht (OLG) wiesen die Klage zunächst ab. Begründung: Die Journalisten hätten über bestimmte Befürchtungen der Mitarbeiter berichtet, dazu beide Seiten gehört. Das sei nicht zu beanstanden. Bürgermeister Braun zog vor den Bundesgerichtshof. Das höchste deutsche Zivilgericht schickte die Akten zurück zum OLG und forderte eine umfassende Beweisaufnahme zu den Vorgängen in Wadgassen.

Nachdem die Saarbrücker Richter in ihrem jetzigen Verfahren mehr als 40 Zeugen gehört hatten, fiel gestern nun das Urteil. Entscheidend für den Fall sei aber die Frage, ob es seitens der Mitarbeiter entsprechende Beschwerden gegenüber der Gewerkschaft gegeben habe. Fazit: Mit Blick auf das Parkbad sei der Senat überzeugt, dass es solche Beschwerden gegeben habe. Zum Bauhof habe dies nicht zweifelsfrei geklärt werden können. Dies gehe aber zu Lasten des Klägers, Bürgermeister Braun. wi

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