Elektronische Verwaltung Digitale Behördengänge ab 2020 möglich

Saarbrücken · Ab dem Jahr 2020 sollen Bürger im Saarland Behördengänge digital erledigen können. Die Landesregierung wird den Entwurf für ein sogenanntes E-Government-Gesetz kommende Woche im Landtag einbringen. „Ziel ist es, zum Beispiel von zu Hause aus oder auf einem mobilen Endgerät einfach, sicher und schnell das Auto zuzulassen, den Wohnsitz umzumelden oder den Personalausweis zu beantragen“, sagte Finanzstaatssekretär Ulli Meyer (CDU) am Dienstag.

Der Bund schreibt vor, dass spätestens bis zum Jahr 2022 alle Verwaltungsbereiche in Deutschland elektronisch abrufbar sein müssen. „Die Grundidee ist, dass der Bürger sich einmal in einem Bürgerportal anmeldet und dann den kompletten Schriftverkehr elektronisch abwickeln kann“, sagte Meyer. Da alle Portale miteinander vernetzt sein sollen, könne der Bürger dann deutschlandweit Dienstleistungen abfragen, beispielsweise eine Kopie seiner Geburtsurkunde aus Hamburg anfordern.

Mit der Digitalisierung will die Landesregierung die Verwaltung für die Bürger nutzerfreundlicher machen, aber auch Kosten einsparen. Technische Sicherheitsstandards werden in dem Gesetz nicht festgeschrieben. Dies ergebe keinen Sinn, da die Technologie sich in diesem Bereich zu schnell entwickele, sagte Meyer. Bei der Umsetzung würden die aktuellen Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik berücksichtigt. Die Daten sollen nicht bei privaten Firmen, sondern in Rechenzentren von Land und Kommunen gespeichert werden.

Im Gesetz ist Meyer zufolge auch eine Öffnungsklausel für elektronische Identifikationsverfahren der Nachbarländer Frankreich, Luxemburg und Belgien enthalten.

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