Regionaler Leitartikel Die hohe Hürden der Krankenhausreform

Saarbrücken · Die Behandlungen in den Krankenhäusern werden derzeit über Fallpauschalen finanziert. Für jeden behandelten Fall gibt es eine Pauschale in festgelegter Höhe, egal, wie hoch der Aufwand letztlich ist.

Das Fallpauschalen-System führt dazu, dass die Krankenhäuser viele Patienten brauchen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Vor allem kleinere Kliniken führen oft Behandlungen durch, für die hohe Pauschalen bezahlt werden, und operieren nicht selten auch dann, wenn das medizinisch nicht unbedingt erforderlich ist. Dazu sind die Kliniken jedoch gezwungen, weil sie aus ihren Erlösen einen Teil ihrer Investitionen in Gebäude und Geräte zahlen müssen, denn die Bundesländer übernehmen schon seit Jahren diese Investitionskosten nur zum Teil, obwohl sie gesetzlich verpflichtet sind, sie komplett zu bezahlen. Ein Reformplan aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht vor, dass Krankenhäuser künftig zum Teil über eine sogenannte Vorhaltepauschale finanziert werden sollen. Wenn sie Personal und Leistungen vorhalten, gibt es dafür Geld, unabhängig von der Zahl der Patienten. Vor allem kleinere Häuser, die in ländlichen Regionen eine medizinische Grundversorgung sicherstellen sollen, würden über Vorhaltepauschalen finanziert – ähnlich wie die Berufsfeuerwehr, die für ihre andauernde Einsatzbereitschaft bezahlt wird. Es wird auch im Saarland für das Gesundheitsministerium, das für die Krankenhausplanung zuständig ist, nicht einfach werden, festzulegen, welches Krankenhaus in Zukunft welche Behandlungen anbieten und abrechnen darf. Einige Häuser werden nicht mehr alle Behandlungen durchführen können, mit denen sie heute nicht schlecht verdienen. Es geht darum, Doppelstrukturen abzubauen, denn derzeit bieten eng benachbarte Kliniken oft die gleichen Leistungen an und machen sich dadurch Konkurrent. Es ist ein harter Verteilungskampf zu erwarten.

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