Datenschutz prüft Wahlwerbung von St. Ingberter OB

St. Ingbert. Für eine Wahlwerbung des Amtsinhabers Georg Jung (CDU) bei Neubürgern hat das St. Ingberter Rathaus vor der Oberbürgermeisterwahl einen Melderegisterauszug zur Verfügung gestellt. Die St

St. Ingbert. Für eine Wahlwerbung des Amtsinhabers Georg Jung (CDU) bei Neubürgern hat das St. Ingberter Rathaus vor der Oberbürgermeisterwahl einen Melderegisterauszug zur Verfügung gestellt. Die St. Ingberter Grünen, die dieselbe Liste mit rund 3300 Adressen auf Anfrage ebenfalls erhalten, aber nicht verwendet haben, werfen der Stadtverwaltung nun vor, dass mit einer solchen Neubürgerliste möglicherweise der Datenschutz verletzt worden sei. Die Stadt sieht ihre Datenweitergabe jedoch durch das Meldegesetz gedeckt. Die dort für Melderegisterauskünfte an Parteien im Umfeld von Wahlen geforderte Einschränkung der Adressen nach dem Lebensalter sei erfüllt worden. Ob dem so ist, wird jetzt die saarländische Datenschutzbeauftragte formell prüfen. Wie Judith Thieser (CDU) der SZ mitteilte, werde sie die Stadt anschreiben und zum Vorwurf anhören. Erst nach einer Antwort bewerte ihre Dienststelle den Vorgang. red

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