Minister macht jetzt Druck Aufklärung von Sex-Delikten im Saarland stockt

Saarbrücken · Opfer von sexuellen Belästigungen müssen wegen Personalmangels bei der Saar-Polizei mitunter längere Zeit auf Vernehmungen warten.

 Bei den Delikten, die mit deutlicher Verzögerung bearbeitet wurden, handelt es sich, so Polizeiangaben, um sexuelle Belästigungen.

Bei den Delikten, die mit deutlicher Verzögerung bearbeitet wurden, handelt es sich, so Polizeiangaben, um sexuelle Belästigungen.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Personalnot bei der Polizei zeigt konkrete Auswirkungen auf die Bekämpfung der Kriminalität im Land. Sprecher von Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigten SZ-Informationen, wonach es bei der Bearbeitung von Sexualdelikten – hier geht es insbesondere um sexuelle Belästigung – mitunter zu längeren Wartezeiten gekommen ist. So bildete sich in den letzten Monaten angeblich für Opfer eine Warteschleife, bis es zur Vernehmung durch zuständige Kripobeamte kam.

Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hat nach entsprechenden Hinweisen aus Justizkreisen wegen dieser Vorfälle einen Prüfauftrag an Landespolizeipräsident Norbert Rupp erteilt. Bouillon: „Ich erwarte kurzfristig einen Vorschlag, wie dieser Problematik wirksam und nachhaltig begegnet werden kann.“

Christoph Rebmann, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, teilte auf Anfrage mit, mehrere Dezernenten für Jugendschutzsachen bei der Staatsanwaltschaft seien der Auffassung, dass insbesondere die Bearbeitung der Sexualdelikte von der zuständigen Fachdienststelle „nicht mehr so gefördert werden konnte, wie es dem Beschleunigungsgrundsatz der Strafprozessordnung entspricht“. So seien Opfer von Sexualdelikten „zum Teil erst zeitlich verzögert vernommen worden“. Diese Problematik sei mehrfach zwischen Sachbearbeitern bei Polizei und Staatsanwaltschaft angesprochen worden und soll jetzt Thema zwischen Polizeispitze und leitendem Oberstaatsanwalt werden.

Nach SZ-Informationen konnten zudem wegen Personalnot im zuständigen Sachgebiet des Landespolizeipräsidiums bereits wiederholt richterlich angeordnete Durchsuchungsbeschlüsse in der vorgesehenen Frist (in der Regel sechs Monate) nicht vollstreckt werden. Beim jeweiligen Richter mussten Neuausfertigungen beantragt werden.

Polizeisprecher Georg Himbert erklärt die Verzögerungen bei der Bearbeitung solcher Sexualdelikte unter anderem mit den Prioritäten, die bei der Einrichtung von Mordkommissionen zu setzen seien. Beamte des Sachgebietes würden in der Regel in solche Kommissionen eingebunden. Dies führe zwangsläufig zu längeren Bearbeitungszeiten bei Alltagsdelikten. Zudem kam es zu Engpässen durch Pensionierungen und Versetzungen.

Bei den Delikten, die mit deutlicher Verzögerung bearbeitet wurden, handelt es sich, so Polizeiangaben, um sexuelle Belästigungen, die unter den Ende 2016 neu eingeführten Paragrafen 184i des Strafgesetzbuches fallen. Vor dieser Verschärfung wurden solche Fälle entweder nicht oder als „Beleidigung auf sexueller Grundlage“ erfasst. Die Neuerungen führten  2017 in diesem Bereich zu einem Anstieg der registrierten Straftaten. Die Zahl der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung stieg um 30 Prozent oder 152 Fälle auf insgesamt 658. In 116 Fällen ging es dabei um sexuelle Belästigung, in 25 Fällen um sexuelle Übergriffe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort