Stadtrat verärgert: Eigene hohe Investitionen nicht anrechenbar Zweibrücken muss für Rettungswachen anderer Städte zahlen

Zweibrücken · Ratsmitglieder von SPD, FWG und Bürgernah kritisieren: Rosenstadt durch neues Landesgesetz künftig viele Jahre lang benachteiligt.

 Die Baustelle für den Zweibrücker DRK-Rettungswache-Neubau 2012. Die Stadt erhält dafür keine Gutschrift, muss aber nun für Wachen in anderen Orten mitzahlen.

Die Baustelle für den Zweibrücker DRK-Rettungswache-Neubau 2012. Die Stadt erhält dafür keine Gutschrift, muss aber nun für Wachen in anderen Orten mitzahlen.

Foto: Lutz Fröhlich

Infolge des 2020 geänderten rheinland-pfälzischen Rettungsdienstgesetzes erwartet Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) ab dem Haushaltsjahr 2025 neue Belastungen für die Stadt Zweibrücken.

Details dazu ließ Wosnitza in der jüngsten Stadtratssitzung Stiven Schütz erläutern. Der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises Südwestpfalz (als regionale Rettungsdienstbehörde) wies zunächst darauf hin, dass drei Landkreise und drei kreisfreie Städte (darunter Zweibrücken) schon länger den „Rettungsdienstbereich Südpfalz“ bilden, mit einer gemeinsamen zentralen Leitstelle in Landau. Nachdem ein SWR-Bericht eine Unterversorgung in einigen ländlichen Gebieten gezeigt habe, sei Ziel, „eine bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen“. Dazu würden teils auch neue örtliche Rettungswachen benötigt.

„Die wesentliche Änderung für uns“, so Schütz, sei „die anteilige Finanzierung am Rettungswachen-Bau“, das heißt wenn in einem Ort eine Wache gebaut wird, müssen infolge der Änderung alle Mitglieder des Rettungsdienstbereichs Südpfalz einen Anteil an den Baukosten zahlen. „Vorher war das im Wesentlichen da zu finanzieren, wo etwas errichtet wurde, gemeinsam mit den Hilfsorganisationen wie in Zweibrücken DRK und ASB.“

Die neue Kalkulation für Neubauten (bei denen „die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind“) erläuterte Schütz wie folgt: 25 Prozent der Kosten übernehmen die Hilfsorganisationen, die die Rettungswachen betreiben – 75 Prozent teilen sich die sechs Gebietskörperschaften im Rettungsdienstbereich Südpfalz.“ Bei Neubauten (nicht aber Verlegungen und Modernisierungen) zahle das Land Zuschüsse.

SPD-Ratsmitglied Walter Rimbrecht fragte: „Wir haben vor einigen Jahren eine Rettungswache im siebenstelligen Euro-Bereich gebaut, Zweibrücken musste dafür bezahlen – kriegen wir dafür eine Gutschrift? Es kann ja wohl nicht sein, dass wir nichts kriegen, aber für andere bezahlen müssen!“ Diesbezüglich sei nichts geplant, sagte Schütz: „Wir können die Gesetzeslage nur ausführen.“ Rimbrecht entgegnete: „Irgendwie ist das nicht normal – man müsste das Gesetz nachbessern.“ Dafür sieht Schütz keine Chance, denn: „Die Städte- und Gemeinde-Verbände haben das Gesetz mitgetragen.“ Oberbürgermeister Wosnitza erwähnte: „Wir hatten den Vorschlag eingebracht, erst mal alle auf einen Stand zu bringen. Das wurde nicht weitergeführt.“

Auch Bürgernah-Fraktionschef Dirk Schneider ärgerte sich: „Wir haben das in Zweibrücken mit ASB und DRK zwei Mal sehr gut gemacht. Wir erleiden nun Nachteile.“ Schütz antwortete: „Ich kann das nur bestätigen.“ Der Rettungsdienst in Zweibrücken sei „mit DRK und ASB sehr gut aufgestellt und betrieben, das ist nicht überall so, wie wir immer wieder bei Besichtigungen erleben.“

Zu Schneider Frage, ob Neubau-Entscheidungen einstimmig fallen müssen, erläuterte Schütz, wenn es kein Einvernehmen gebe, werde eine Schiedsstelle eingeschaltet und letztlich das Ministerium entscheiden, ob es andere Möglichkeiten als einen Neubau gibt.

„Ich kann meinen Vorrednern nur beipflichten“, sagte FWG-Fraktionschef Kurt Dettweiler. Und fragte, „wie hoch“ der Zweibrücker Kosten-Anteil beim Neubau künftiger Rettungswachen sei. „Das geht nach der Einwohnerzahl“, erklärte Schütz. Zweibrücken hat derzeit laut Wosnitza 34 001 Einwohner, der Rettungsdienstbereich laut Schütz 460- bis 480 000 Einwohner.

Korrektur: Kleiner Tippfehler, großer Unterschied: Der städtische Schuldenberg ist nicht eine Viertelmillion Euro groß, wie es im Artikel „Wegen Haufen Schulden: Zweibrücken plant höhere Hundesteuer“ (Dienstagausgabe), sondern eine Viertelmilliarde Euro.

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