Thorsten Gries appelliert an Ratskollegen, Anstieg zu verhindern Wegen Haufen Schulden: Zweibrücken plant höhere Hundesteuer

Zweibrücken · Stadtrat Gries kritisiert: Der Vorschlag sei „zum jetzigen Zeitpunkt eine Frechheit“, die Verwaltung habe „hier komplett die Verhältnismäßigkeit verloren“.

 Die Zweibrücker Hundesteuer macht Anfang 2023 einen zehnprozentigen Sprung nach oben, wenn am Mittwoch der Hauptausschuss und am 9. November der Stadtrat zustimmen.

Die Zweibrücker Hundesteuer macht Anfang 2023 einen zehnprozentigen Sprung nach oben, wenn am Mittwoch der Hauptausschuss und am 9. November der Stadtrat zustimmen.

Foto: dpa/Balazs Mohai

Eine Viertelmilliarde Euro ist der Schuldenberg der Stadt Zweibrücken groß. Eine „Haushaltskonsolidierungskommission“ sucht deshalb Möglichkeiten, wo man sparen und wo man Einnahmen erhöhen kann. Auf Vorschlag der Kommission und der Stadtverwaltung soll deshalb ab Januar die Hundesteuer erhöht werden, von 100 auf 110 Euro je erstem Hund. Die wäre die erste Erhöhung seit 2013 – und brächte jährlich etwa 20 000 Euro Mehreinnahmen. Zudem suche man Wege, „wie die Meldetreue positiv beeinflusst werden kann“. Die höheren Sätze für Zweithunde (150 Euro), jeden weiteren (200 Euro) und gefährliche Hunde (650 Euro) sollen unverändert bleiben, weil sie im Gegensatz zum Ersthund heute schon im Vergleich mit zwölf anderen Städten der Region im oberen Drittel liegen, so die Verwaltung.

Der Vorschlag steht diesen Mittwoch, 5. Oktober, auf der Tagesordnung des Stadtrats-Hauptausschusses (17 Uhr im Ratsaal).

In einer E-Mail an den Merkur spricht sich Thorsten Gries (SPD) „als Stadtrat und Hundefreund deutlich gegen eine Erhöhung“ aus: „Nicht nur, weil ich es zum jetzigen Zeitpunkt als eine Frechheit empfinde, Steuern und Abgaben zu erhöhen, um die Menschen noch mehr zu belasten, sondern auch vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung hier komplett die Verhältnismäßigkeit zum Thema Hundehaltung verloren hat.“ Gries berichtet: „In den Unterlagen, die uns Ratsmitgliedern zur Entscheidungsfindung zugesandt wurden, hat man geschickterweise nur Städte ausgesucht, die ähnliche Steuersätze und Satzungen wie Zweibrücken haben. Bewusst hat man hier den Vergleich mit unseren direkten Nachbarn in den umliegenden Gemeinden unter den Tisch fallen lassen! So liegen die Hundesteuersätze in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land oder in der VG Thaleischweiler-Wallhalben für den ersten Hund zwischen 36/42 Euro, beim zweiten Hund 48/63 Euro, in Blieskastel und dem Mandelbachtal sind die Sätze 84 und 114 Euro. Wobei unsere Nachbarn einen lobenswerten Punkt beschlossen haben, der die Bedeutung des Hundes als wichtigen Begleiter des Menschen herausstellt: Man hat alle Bürgerinnen und Bürger die alleinstehend und über 70 Jahre sind, von der Hundesteuer befreit. In der Stadt Zweibrücken hat man dagegen den Eindruck, dass man die Hundehalter noch nicht genug geschröpft hat und sich mit dieser doch so leicht von der handgehenden Steuererhöhung gegenüber der ADD profilieren möchte.“

Gries kritisiert: „Letztendlich möchte die Verwaltungsspitze in einer Zeit, wo die Steuerzahler in unserem Land nicht mehr wissen, wie sie zukünftig ihr Leben finanzieren sollen, diese weiter belasten, um geschätzte 20 000 Euro mehr in der Kasse zu haben. Dieser Betrag könnte von der Stadtspitze sehr leicht selbst eingespart werden, in dem man zum Beispiel im laufenden Verwaltungsbetrieb auf ein oder zwei Gutachter verzichtet und Entscheidungen als Verantwortliche auch einmal selbst trifft.“ Gries appelliert deshalb: „Die Menschen, ob allein oder in Familien, die das Leben mit einem Hund als Freund und Begleiter schätzen, würden sich freuen, wenn die Stadtratsmitglieder sich an den Steuersätzen unserer direkten Nachbarn orientieren und von einer Erhöhung absehen.“

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