Anwohner siegesgewiss - Investor ebenso Park-Areal: Nächste Klage auf dem Weg

Zweibrücken · Neun Anwohner des Ex-Park-Areals gehen jetzt auch gegen den neuen Bebauungsplan vor. Investor Manfred Schenk will „erste Signale“ des Gerichts abwarten, bevor er im Frühjahr mit dem Bau beginnt.

Auf dem früheren Gelände der Parkbrauerei regt sich seit Januar 2021 nur noch eines – nämlich das Unkraut. Ursprünglich wollte der Investor eigentlich jetzt, im Herbst 2022, die Eröffnung mehrere Komplexe mit betreutem Wohnen sowie ein Victor‘s-Hotel eröffnen. Links ist die Kreuzbergstraße zu sehen. Laut Marcus Dury, Sprecher der kritischen Anwohner, haben sich drei Anwohner dort der neuerlichen Klage angeschlossen.

Auf dem früheren Gelände der Parkbrauerei regt sich seit Januar 2021 nur noch eines – nämlich das Unkraut. Ursprünglich wollte der Investor eigentlich jetzt, im Herbst 2022, die Eröffnung mehrere Komplexe mit betreutem Wohnen sowie ein Victor‘s-Hotel eröffnen. Links ist die Kreuzbergstraße zu sehen. Laut Marcus Dury, Sprecher der kritischen Anwohner, haben sich drei Anwohner dort der neuerlichen Klage angeschlossen.

Foto: Mathias Schneck

Das Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Park-Brauerei in Zweibrücken verzögert sich weiter. Denn der Rechtsstreit darum geht in die nächste Runde.

Bereits im Mai hatte Marcus Dury, Sprecher der kritischen Anwohner rund um das Ex-Park-Areal, im Pfälzischen Merkur angekündigt, man werde auch gegen den geänderten Bebauungsplan vorgehen. Und so ist es nun gekommen, wie er am Mittwoch bekanntgab. Dury sagte im Gespräch mit unserer Zeitung: „Wir haben unseren Rechtsanwalt Gerhard Götz aus Neustadt an der Weinstraße damit beauftragt, den sogenannten Normenkontroll-Antrag beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz einzureichen. Dies ist am 21. September geschehen.“

Der Pirmasenser Investor Manfred Schenk und die Stadtverwaltung, die das Projekt sehr gerne realisiert sähen, müssen die neuerliche Klage ernst nehmen. Denn mit ihrer ersten Klage gegen den ursprünglichen Bebauungsplan hatten die Anwohner bereits einen Erfolg feiern können; im Januar 2021 urteilte das OVG in Koblenz, dass der Bebauungsplan Fehler aufweise und zu verwerfen sei. Seitdem ruhen die Arbeiten, die zu dem Zeitpunkt gerade erst begonnen hatten. Das Rathaus hatte daraufhin den Bebauungsplan geändert, der Stadtrat hatte im Mai einstimmig Ja dazu gesagt.

Nun also die zweite Klage, über die erneut das OVG in Koblenz zu entscheiden hat. Dury zeigt sich zuversichtlich, auch diesmal zu obsiegen. Natürlich müsse man vorsichtig sein. „Aber unser Rechtsanwalt, der uns schon beim ersten Prozess vertrat, hat vor der Klage mehrere Ingenieure – ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet – um ihre Stellungnahme gebeten. Sie haben gesagt, so etwas hätten sie deutschlandweit bislang noch kaum gesehen.“

Dury rechnet aufgrund der Erfahrungen im ersten Prozess damit, dass die neuerliche Klage das Bauprojekt um zirka zwölf weitere Monate zurückwerfen werde. „Der Widerstand wächst“, sagte er. Der neuerlichen Klage hätten sich drei Anwohner aus der Kreuzbergstraße angeschlossen, zusammen mit sechs Anwohnern aus der Park- und Villenstraße seien es nun neun.

Dury sagte, sollte man entgegen der Erwartungen vor dem OVG unterliegen, würden die neun Anwohner eine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüfen. Natürlich müssten sie dann das Prozesskosten-Risiko abwägen – aber man sei guter Dinge, dass es gar nicht erst so weit komme.

Dury erneuerte sein Angebot, mit Stadt und Investor ein Einvernehmen zu erzielen. Aber dafür müssten diese einen ernsthaften Willen zeigen, auf die Anwohner zuzugehen.

Investor Schenk sagte auf Anfrage, eigentlich hätten im Frühjahr 2023 die Arbeiten auf dem Ex-Park-Gelände wieder beginnen sollen. Nun wolle er „erste Signale“ des OVG Koblenz abwarten; bereits vor einem Urteil zeichne sich ab, in welche Richtung dieses gehen werde.

Schenk zeigte sich allerdings, wie Dury, siegesgewiss. „Wir sind überzeugt, diesmal alles richtig gemacht zu haben, haben uns eng mit dem Rechtsamt der Stadt abgestimmt, ein Verwaltungsrechts-Experte war eingebunden.“

Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) wollte am Mittwochabend am Rande der Sitzung des Hauptausschusses keine aktuelle Stellungnahme abgeben. „Das ist ein laufendes Verfahren“, sagte er. Wosnitza wies allerdings auf frühere Aussagen zu diesem Rechtsstreit hin. Er hatte darin sein Bedauern und Unverständnis gezeigt, dass einige wenige Anwohner dieses für die Stadtentwicklung derart wichtige Vorhaben torpedierten, es würden Argumente vorgebracht, die objektiv nicht nachzuvollziehen seien.

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