Brötchentaste und Monatskarten fürs „Handyparken“ in Zweibrücker City Smarter parken? Stadt testet Neuerungen

Zweibrücken · Zweibrücken führt für Handynutzer auf städtischen Stellplätzen eine „Brötchentaste“ für kurzes kostenloses Parken ein, ebenso minutengenaue Abrechnung. Doch das dritte neue Angebot – Monatskarten – könnte auch für Probleme sorgen.

 in der Karlstraße beträgt die Höchstparkzeit eine Stunde, damit man es für schnelle Erledigungen in der Fußgängerzone nicht weit hat. Handynutzer können ab März aber eine Monatskarte kaufen – und die heute schon sehr begehrten Parkplätze dann ganztags belegen – und das sogar billiger als im Parkhaus.

in der Karlstraße beträgt die Höchstparkzeit eine Stunde, damit man es für schnelle Erledigungen in der Fußgängerzone nicht weit hat. Handynutzer können ab März aber eine Monatskarte kaufen – und die heute schon sehr begehrten Parkplätze dann ganztags belegen – und das sogar billiger als im Parkhaus.

Foto: Lutz Fröhlich

An diesem Brötchen wurde mehr als anderthalb Jahrzehnte lang gebacken: Die Stadt Zweibrücken führt zum 1. März auf den eigentlich gebührenpflichtigen Parkplätzen in der City kostenloses Kurzzeitparken ein. Und nennt dies „Brötchentaste“, weil Autofahrer in der bis zu 15-minütigen kostenlosen Parkzeit zum Beispiel Zeit haben, schnell in eine Bäckerei zu gehen.

Im elektronischen Merkur-Archiv findet sich der erste Vorschlag zur Einführung einer „Brötchentaste“ im September 2004: Die CDU schien mit ihrer Anregung offene Türen einzurennen, denn der damalige Baudezernent Kurt Dettweiler (FWG) erklärte, die Stadtverwaltung sei „schon sehr weit“ mit einem Konzept. 2012 erklärte die Stadt, sie ziehe eine Brötchentaste in Erwägung. 2015 regten die Grünen die Brötchentaste an. Und 2019 beantragte die SPD, Autofahrern per Sanduhr kurzes kostenloses Parken zu ermöglichen, denn dafür müssten keine Parkautomaten umgestellt werden.

Jetzt endlich kommt die „Brötchentaste“ tatsächlich: Der Stadtrat hat sie in seiner letzten Sitzung mit überwältigender Mehrheit beschlossen, zusammen mit zwei weiteren Neuerungen: minutengenaue Abrechnung und Monatskarten. Alle drei neuen Angebote allerdings gelten nur für Parkende, die ihr Ticket nicht am Parkautomaten, sondern mit ihrem Smartphone („Handyparken“) buchen – weshalb der in der Verwaltungsvorlage verwendete Begriff Brötchentaste streng genommen etwas irreführend ist.

Konkret sieht die die ab März geltende geänderte Parkgebühren-Verordnung vor, dass man dann kostenlos parkt, wenn man bis zu 15 Minuten parkt. Parkt man länger, wird die gesamte Zeit voll berechnet, also auch die ersten 15 Minuten.

Zudem wird ab März fürs „Handyparken“ grundsätzlich auf minutengenaues Parken umgestellt. Das heißt: Wer zum Beispiel 40 Minuten parkt, muss auch nur 40 Minuten zahlen – statt wie bisher (und weiter an Parkautomaten) für jede angefangene halbe Stunde voll, in diesem Fall also 60 Minuten.

Während diese beiden Punkte für keine Diskussionen im Stadtrat sorgten, gab es bei der neuen Monatskarte auch ernste Zweifel, ob diese sinnvoll ist – oder vielleicht sogar schädlich. Dass im Rahmen des Handyparkens künftig Monatskarten angeboten werden, ist an sich unstrittig. Knackpunkt ist aber der Passus: „Die jeweilige Höchstparkdauer gilt nicht.“

Der stellvertretende Fraktionschef Pascal Dahler sagte, die CDU unterstütze zwar die – zunächst testweise – Einführung der Neuerungen. Doch man sehe „die Gefahr, dass Dauerparker die Innenstadt zuparken – das sollten wir im Auge behalten“. Insbesondere in Straßen in direkter Nähe zur Fußgängerzone wie der Karlstraße könne es passieren, dass Kunden dort keine Parkplätze mehr finden, wenn sie von Dauerparkern belegt werden.

Auch FDP-Fraktionsvize Ulrich Schüler zeigte sich deshalb skeptisch: „Die bisherige Befristung hat ja einen Grund, nämlich dass auch mal ein anderer dort parken kann. Wenn Anwohner und Beschäftigte künftig diese Parkplätze blockieren, schadet das.“ Nur die Brötchentaste finde der gut. „Die minutengenaue Abrechnung ist für mich ein Problem mit dem Datenschutz.“

Schüler stimmte deshalb mit Nein. Dies tat sonst nur Verena Ecker (CDU), die auf Merkur-Nachfrage erläuterte, was sie störe: Die Monatskarte für die Parkhäuser koste 46 Euro, die fürs Handyparken aber nur 38 Euro. Das sei ein falscher Anreiz für Autofahrer, die knappen und ohnehin schon beliebten Stellplätze am Straßenrand zu nutzen statt die Parkhäuser. Das widerspreche auch völlig dem Ziel der Brötchentaste, kurzes Parken zu ermöglichen: „Zweibrücker/innen, die nun mal eben“ in die Apotheke, zum Bäcker, zur Bank o. ä. wollen, finden dann vermutlich keinen Parkplatz.“

Patrick Lang (Grüne) stimmte zwar letztlich mit Ja, kritisierte aber in der Ratssitzung: „Wir finden die Flatrate sehr günstig.“ Dies setze falsche Anreize. Kämmereileiter Julian Dormann antwortete auf eine Lang-Frage, nach Auskunft des Handyparken-Systempartners werde für die kostenlosen 15 Minuten auch keine Systemgebühr berechnet.

SPD-Fraktionschef Stéphane Moulin sagte, dass nur zehn Prozent der Autofahrer das Handyparken nutzen, die Parkautomaten dagegen 90 Prozent. „Wir sollten uns Gedanken machen, wie auch diese 90 Prozent profitieren können.“

Auch dies soll im Rahmen des geplanten neuen Zweibrücker „Mobilitätskonzepts“ (zu dem auch die Parkraum-Bewirtschaftung insgesamt gehört) geprüft werden. „Das liegt seit anderthalb Jahren auf Halde“, bedauerte Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD). Denn erstmal brauche man eine Verkehrszählung mit zuverlässigen Daten – während der Corona-Pandemie und wegen der vielen Baustellen habe es aber „keine normalen Verkehrsflüsse“ gegeben. Nun soll Ende März gezählt werden.

Der Vorschlag von Bürgernah-Fraktionschef Dirk Schneider, eine feste End-Frist für Testphase der Brötchentaste und Monatskarte festzulegen, „um der Verwaltung einen Druck aufzuerlegen“, stieß im Rat auf kein positives Echo. Die Änderung der Parkgebühren-Verordnung wurde unbefristet beschlossen, mit 31 Ja-Stimmen. Allerdings sagte Wosnitza zu, es handele sich „um eine Pilotphase“, in der die Ziele „mit der Realität“ abgeglichen werden sollen. Einen ersten Bericht kündigte Wosnitza für nach einem Vierteljahr an. Da seien zwar verlässliche Aussagen wohl noch schwierig, „aber wir sehen dann weiter“.

Nicht gelten die Neuerungen für die beschrankten Parkplätze (insbesondere die Parkhäuser) in Zweibrücken: Diese nämlich werden nicht von der Stadt, sondern den Stadtwerken betrieben – und fallen deshalb nicht unter die städtische Parkgebührenverordnung.

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