Keine Genehmigung von Unterer Naturschutzbehörde (UBZ) Ärger um Baumfällungen zur Nistzeit

Zweibrücken · Das Abholzen mehrerer Bäume und Hecken auf dem Baugrundstück für den „Wohnpark am Fasanerieberg“ hat nicht nur Anwohner entsetzt. Die Untere Naturschutzbehörde prüft den Fall intensiv.

 Merkur-Leserin Sabine Paasch hat diese Bilder gestern an der Quebecstraße/Canadastraße in Zweibrücken gemacht. Hier wurden vor einer Woche einige Bäume und Hecken für den „Wohnpark am Fasanerieberg“ gefällt. Die Untere Naturchutzbehörde beim UBZ geht dem Verdacht nach, dies könne illegal erfolgt sein.

Merkur-Leserin Sabine Paasch hat diese Bilder gestern an der Quebecstraße/Canadastraße in Zweibrücken gemacht. Hier wurden vor einer Woche einige Bäume und Hecken für den „Wohnpark am Fasanerieberg“ gefällt. Die Untere Naturchutzbehörde beim UBZ geht dem Verdacht nach, dies könne illegal erfolgt sein.

Foto: Sabine Paasch

Moderne, architektonisch anspruchsvolle Reihenhaus-Neubauten sind selten in Zweibrücken. Sodass schon vor dem Baubeginn fünf Hausblöcke des „Wohnpark am Fasanerieberg“ in der Quebecstraße verkauft sind, wie Geschäftsführer Alexey Goldnik von der Zweibrücker Bauträger-Firma „Novum Wohnungsbau GmbH“ am Freitag auf Merkur-Anfrage sagte.

Doch der in den nächsten zwei Wochen geplante Baubeginn steht möglicherweise auf der Kippe – denn Rodungsarbeiten auf dem Gelände in der Canadasiedlung zwischen Quebec- und Ontario sorgen nicht nur bei Anwohnern für Entsetzen, sondern auch bei der Unteren Naturschutzbehörde für Irritationen und Sanktionsdrohungen. Die Behörde ist beim Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) angesiedelt. UBZ-Vorstandschef Werner Boßlet sagte dem Merkur: „Wir prüfen den Vorgang intensiv.“ Denn von Anfang März bis Ende Oktober dürften keine Bäume oder Hecken gefällt werden – weil sonst nistende Tiere gefährdet würden. Die Untere Naturschutzbehörde sei vor einigen Tagen selbst auf die Fällungen von Bäumen und Gebüsch aufmerksam geworden. „Das geht absolut nicht, außer man hat vorher eine Genehmigung“, sagt Boßlet. „Von uns gab es sicher keine Genehmigung.“ Es laufe aber noch eine Anfrage bei der Oberen Naturschutzbehörde bei der SGD Süd (Struktur- und Genehmigungsdirektion in Neustadt). SGD-Sprecherin Ulrike Schneider erreichte am Freitagmittag auf Merkur-Nachfrage niemand mehr in ihrer Fachabteilung – verwies aber auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Unteren Behörde in solchen Fällen, weshalb es äußerst unwahrscheinlich, sei dass die SGD sich hiermit ohne Wissen des UBZ befasst habe.

Werner Boßlet kündigte an: „Wir reagieren sicherlich kurzfristig.“ Bei nicht genehmigten Fällungen gebe es „eine breite Palette“ an Sanktionsmöglichkeiten, „von der Einstellung von Bauarbeiten bis hin zu erheblichen Bußgeldern“. Man sei noch dabei zu prüfen, wie groß der angerichtete ökologische Schaden ist, antwortete Boßlet auf die Frage nach der Zahl der gefällten Bäume (hierzu würden noch Vorher-/Nachher-Luftaufnahmen ausgewertet) und beeinträchtigten Tierarten. Mit dem Bauträger werde man nach Ende der Prüfung Kontakt aufnehmen.

Den Merkur auf die Fällungen aufmerksam gemacht hatte am Freitag eine Anwohnerin, Sabine Paasch. Sie sprach von einigen Hecken und „mindestens drei, vier Bäumen“, die gefällt worden seien, darunter „ein bestimmt 50 Jahre alter Walnussbaum und ein Birnbaum“. Dort seien früher Fledermäuse und Vögel wie Buchfinken, Meisen, Spatzen oder Rotschwänzchen zu beobachten gewesen, zuletzt habe es auch einige Nester gegeben. Die Fällaktion sei letzte Woche Freitag und Samstag gewesen. Danach habe sie mehrere auf der Suche nach ihren Nestern umherirrende Vögel beobachtet. Paasch rief deshalb gestern Morgen einen Mitarbeiter der UBZ-Naturschutzbehörde an, der ihr gesagt habe, der UBZ sei schon zufällig auf die Fällaktion aufmerksam geworden und bereits am Nachforschen.

Paasch ist als Vogelfreundin auch ganz persönlich betroffen: „Ich züchte Mehlwürmer, um die Vögel beim Nisten zu unterstützen, und dann haben die hier alles abgehackt – ich bin voller Entrüstung und könnte heulen.“

Novum-Wohnungsbau-Geschäftsführer Goldnik war am Freitagmittag überrascht, als er vom Merkur von den Irritationen über die Baum- und Heckenfällungen erfuhr. Goldnik berichtet: „Die Baugenehmigung liegt jetzt vor.“ Er habe dazu einem Termin im städtischen Bauamt gehabt, mit dem die jetzt durchgeführten Fällungen besprochen worden seien. Das Bauamt habe ihm klargemacht, dass laut Landeswaldgesetz Fällungen erst ab 2000 Quadratmeter großen Grundstücken erforderlich seien – weil die 14 Reihenhäuser und dazwischen zwei Doppelhaushälften für vier Wohnparteien aber auf mehreren Grundstücken liegen, sei das Fällen in diesem Fall unproblematisch. „Ohne die Baugenehmigung und diese Auskunft hätten wir nichts gefällt“, betont Goldnik. Die Fertigstellung der ersten Hausblöcke sei für Mitte/Ende 2020 geplant.

Der Merkur konnte Baudezernent, Bauamtsleiter und Stadtsprecher am Freitagmittag nicht mehr für eine Stellungnahme hierzu erreichen.

Gesetzesrecherchen ergaben aber: Nicht nur das Landeswaldgesetz ist bei solchen Baumfällungen relevant, sondern vor allem das Bundesnaturschutzgesetz. Dieses gilt auch für jeden privaten Grundstücksbesitzer. Paragraph 39 schreibt vor: „Es ist verboten (...) Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“. Nur wenige Ausnahmen seien möglich, unter anderem bei Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie a) behördlich durchgeführt werden, b) behördlich zugelassen sind oder c) der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen“.

 Die zersägten Stämme zeigen: Mindestens einer der am Freitag und Samstag vergangener Woche gefällten Bäume war ziemlich stattlich.

Die zersägten Stämme zeigen: Mindestens einer der am Freitag und Samstag vergangener Woche gefällten Bäume war ziemlich stattlich.

Foto: Sabine Paasch
 Die ersten der modern designten Reihenhäuser des „Wohnpark am Fasanerieberg“ sollen bis Mitte/Ende 2020 fertig sein, plant die private Bauträger-Firma.

Die ersten der modern designten Reihenhäuser des „Wohnpark am Fasanerieberg“ sollen bis Mitte/Ende 2020 fertig sein, plant die private Bauträger-Firma.

Foto: Sabine Paasch
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