Massive Einschränkungen auf Zweibrücker Friedhöfen für Bestattungen Strenger Corona-Schutz selbst am Grab

Zweibrücken · Um ein Ausbreiten des gefährlichen Coronavirus zu verhindern, dürfen an allen Bestattungen derzeit nur noch engste Angehörige teilnehmen.

 Die Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof bleibt zurzeit leer, draußen dürfen maximal zehn Familienmitglieder sein.

Die Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof bleibt zurzeit leer, draußen dürfen maximal zehn Familienmitglieder sein.

Foto: Nadine Lang

Die Trauerfeier ist eine wichtige Station im Trauerprozess. Und gerade dann, wenn Menschen einen Angehörigen verloren haben, ist menschliche Nähe und Beistand wichtiger denn je. Trauernde haben während der Corona-Krise mit einer zusätzlichen Last zu kämpfen, denn sie können unter Umständen nicht so Abschied nehmen, wie sie es gerne würden. Seit vergangener Woche sind bereits die Friedhofshallen und Kirchen in Zweibrücken für die Abschiedsfeier geschlossen. Seitdem finden Beisetzungen direkt am Grab und möglichst im kleinen Familienkreis statt.

Nun wurde am Sonntag seitens der Bundesregierung das Kontaktverbot ausgesprochen, das beinhaltet, das auch Familienfeiern verboten sind und Menschen sich mit Abstand nur noch zu zweit im Freien aufhalten dürfen oder mit Personen, die sowieso dem eigenen Hausstand angehören. Was bedeutet das nun im Trauerfall? Auch der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ), der als Anstalt des öffentlichen Rechts für die Friedhöfe in Zweibrücken zuständig ist, musste sich auf Zeitungsnachfrage am Montagmorgen selbst erst erkundigen. Am Dienstag teilte der UBZ dann mit: „Entsprechend der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (…) sind „Bestattungen im engsten Familienkreis zulässig.’ “

Für Zweibrücken definiert das der UBZ folgendermaßen: „Aktuell legen wir dies so aus, dass der Personenkreis auf ein Minimum zu reduzieren ist, das heißt nur Verwandte ersten Grades, Ehegatten, Geschwister und wenn möglich, nicht mehr als zehn Personen.“ Sollte es Änderungen geben, möchte der UBZ die Bestattungsinstitute informieren.

Änderungen gibt es derzeit auch in der Festlegung der Gräber. Bislang erfolgte diese zwischen Angehörigen und einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung vor Ort. Zum Schutz seiner Mitarbeiter vor Coronaviren hat der UBZ derzeit eine andere Regelung getroffen: „Die Festlegung neuer Gräber erfolgt zurzeit telefonisch in Absprache mit den Angehörigen, dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung.“ In der Realität bedeutet das, dass die Angehörigen alleine über den Friedhof gehen und nach Grabflächen Ausschau halten müssen – oder aber, die Bestattungsinstitute, die sonst nicht dafür zuständig sind, nehmen sie dabei an die Hand.

Der UBZ sieht nach eigener Aussage darin keine Auslagerung auf die Bestatter, diese sind nun jedoch in der Situation, diese Hilfestellung leisten zu müssen, um ihre Trauernden nicht alleine zu lassen. Welches der anvisierten Gräber dann tatsächlich frei ist, erfahren auch sie selbst erst nach der telefonischen Absprache mit der Friedhofsverwaltung.

Wie mit Trauerfeiern zu verfahren ist, damit mussten sich die Bestattungsinstitute in Zweibrücken natürlich auch befassen – mit unterschiedlichen Lösungsansätzen. „Bei uns ist fast jede kleine Bestattung abgesagt“, berichtet Deborah Lange von Bestattungen Lange und erklärt: „Wir verschieben auf Wunsch alles, bis es vorbei ist.“ Ob das noch zum Problem werde, werde sich zeigen, noch sei man aber zuversichtlich. Die Urnen dürfen auf Wunsch jedenfalls solange im Bestattungsinstitut verbleiben. Erdbestattungen müssen nach wie vor innerhalb von sieben Tagen vorgenommen werden.

Thomas Fauser vom Bestattungshaus Walter Weber findet ein Aufschieben hingegen nicht sinnvoll, weder für die Trauerverarbeitung noch im Hinblick auf die Ungewissheit und möglicher weiterer Verbote, die die nächsten Wochen mit sich bringen könnten. Darum versucht Fauser, alle Beisetzungen wie gehabt umzusetzen. „Die Menschen zeigen sehr viel Verständnis und sind dankbar, dass man die Beisetzung zeitnah machen kann“, ist seine bisherige Erfahrung. Die Beisetzung findet natürlich auch hier nur im engsten Familienkreis gemäß der Anordnung des UBZ statt. Mit einer Verantwortung für Abstand und Hygiene, die jeder Angehörige für sich selbst übernehmen sollte, sieht Fauser keine Probleme in Sachen möglicher Ansteckung. Allerdings dürfen Trauernde das Bestattungsinstitut derzeit auch nur mit Termin und nur zu zweit besuchen, damit die Sicherheit gewährleistet werden kann.

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