Abstimmung in Großbundenbach Stimmungstest zur Windkraft

Großbundenbach · Vor der Abstimmung in Großbundenbach hat die Verwaltung den Streit über die Auswirkungen des Votums geklärt.

 Die Hochspannungsleitung zwischen Oberauerbach und Mörsbach ist ein Anhaltspunkt für mögliche Windrad-Standorte. Foto: Norbert Schwarz

Die Hochspannungsleitung zwischen Oberauerbach und Mörsbach ist ein Anhaltspunkt für mögliche Windrad-Standorte. Foto: Norbert Schwarz

Foto: Norbert Schwarz

274 Bürger können kommenden Sonntag dazu ihre Stimme abgeben, ob sie auf Großbundenbacher Gemarkung Windräder grundsätzlich haben wollen oder nicht. Entschieden ist durch dieses Votum im Bürgerentscheid allerdings noch nichts. Entscheidend nämlich ist die Planungshoheit der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates haben sozusagen das letzte Wort. Ein klares Ja zur Windkraftnutzung begrüßt deshalb Ortsbürgermeister Dieter Glahn. Anders die Initiatoren des Bürgerentscheids – sie wollen keine Windräder auf Großbundenbacher Gemarkung.

Geklärt ist inzwischen auch, dass selbst die Ortsgemeinde als Eigentümerin eines potentiell geeigneten Gemeindegrundstückes für die Windkraftnutzung ein solches zum Errichten eines Windrades verpachten könnte, auch wenn die Bürger sich mehrheitlich gegen eine Nutzung aussprechen würden. Ortsbürgermeister Dieter Glahn hatte vor Tagen in einem Bericht des Pfälzischen Merkurs dazu Stellung bezogen und zum Ausdruck gebracht, dass der Bürgerentscheid auch ein Entscheid für einen direkten Standort auf Großbundenbacher Gemarkungsgebiet sei. Diese Auffassung teilten insbesondere die maßgebenden Vertreter der Bürgerinitiative gegen eine Windkraftnutzung nicht und sprachen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land vor.

Büroleiter Karl-Heinz Brügel auf Rückfrage: „Ja es ist zutreffend, dass zunächst die Verwaltung eine solche Rechtsauffassung teilte und auch den Ortsbürgermeister Dieter Glahn entsprechend informierte. Die Bürgerinitiative gegen Windkraft in Großbundenbach hat dagegen opponiert. Wir haben deshalb beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz um eine Rechtsauskunft nachgesucht. Von dort ist uns mitgeteilt worden, dass die Ortsgemeinde dennoch ein Grundstück zur Windkraftnutzung freigeben könnte und der Bürgerentscheid eine solche Nutzung nicht automatisch ausschließe, wie das Ortsbürgermeister Glahn in einem Presseartikel zum Ausdruck brachte!“

Über diese Stellungnahme sei Dieter Glahn sofort von der Verwaltung unterrichtet worden. Diese bestätigt Glahn und meint: „Natürlich würden weder ich noch die übrigen Ratsmitglieder auch nur im entferntesten Sinn den Bürgerwillen missachten. Sollte die Mehrheit sich gegen eine Windkraftnutzung aussprechen, dann wären wir doch wohl schlechte Bürgervertreter, wenn wir trotzdem Gemeindeflächen für ein Windrad zur Verfügung stellten. Aber, zum einen bin ich davon überzeugt, dass das Bürgerbewusstsein durch die Gesamtentwicklung der letzten Jahre noch weiter geschärft und differenzierter geworden ist. Klimaschutz und Energiegewinnung sind Bereiche die man nicht allein bejahen kann, andererseits aber sagt: Bitte nicht bei mir! Die Energiewende und den Klimaschutz müssen wir gemeinsam schultern“

Glahn hat in einem Merkblatt dargelegt, wie und wo Windräder unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben errichtet werden können. Der Höhenrücken vor dem Erlenhof, welcher am Ortsrand von Großbundenbach liegt, käme als möglicher Standort in Frage. Mit einem Flyer will der Energieversorger Abo-Wind die Bürger von Großbundenbach darüber informieren, was technisch machbar ist, welche Folgen Windräder auf Großbundenbacher Gemarkung für die Dorfbevölkerung haben könnten. An der „Windhöfigkeit“, das macht der mögliche Investor klar, der ja schon Bauanträge eingereicht hatte, würde jedenfalls ein Projekt nicht scheitern. Mit 6,3 Meter pro Sekunde sei eine ausreichende Windgeschwindigkeit gegeben. Auch stünden mögliche Anlegen weit genug vom Ort entfernt.

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