EuGH: Austausch in Garantiezeit darf nichts kosten

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den Verbraucherschutz bei Garantieleistungen deutlich gestärkt. Nach einem Urteil müssen Kunden keinen "Wertersatz" für die bisherige Nutzung eines Geräts zahlen, das während der Garantiezeit ausgetauscht werden muss

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den Verbraucherschutz bei Garantieleistungen deutlich gestärkt. Nach einem Urteil müssen Kunden keinen "Wertersatz" für die bisherige Nutzung eines Geräts zahlen, das während der Garantiezeit ausgetauscht werden muss. (Az: C-404/06)Der Fall: Bei einem Herd löste sich in der Garantiezeit die Emaille-Beschichtung des Backofens. Weil eine Reparatur nicht möglich war, gab es einen neuen Herd. Die bisherige Nutzung sollte 70 Euro kosten. Ein solcher "Wertersatz" verstoße gegen den europäischen Verbraucherschutz, so der EuGH. Die Kundin habe den Herd bezahlt und damit ihre Pflichten erfüllt. afp

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