Geld statt Urlaub für kranke Beamte
Luxemburg. Deutsche Beamte, die direkt nach einer Krankheitspause in den Ruhestand gehen, haben Anspruch auf eine Geldabfindung für den nicht genommenen Urlaub. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in einem Urteil klar. Geklagt hatte ein früherer Feuerwehrmann
03.05.2012
, 21:20 Uhr
Luxemburg. Deutsche Beamte, die direkt nach einer Krankheitspause in den Ruhestand gehen, haben Anspruch auf eine Geldabfindung für den nicht genommenen Urlaub. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in einem Urteil klar. Geklagt hatte ein früherer Feuerwehrmann. dpa