Schadenersatz bei mehr als 48 Stunden Wochenarbeitszeit

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat gestern die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von 48 Stunden bekräftigt. Wenn sie länger arbeiten müssen, haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen Schadenersatzanspruch gegen den Staat. Geklagt hatte nun ein Feuerwehrmann in Halle (Az: C-429/09)

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat gestern die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von 48 Stunden bekräftigt. Wenn sie länger arbeiten müssen, haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen Schadenersatzanspruch gegen den Staat. Geklagt hatte nun ein Feuerwehrmann in Halle (Az: C-429/09). afp

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort