EU-Gerichtshof erleichtert Bestrafung von Insiderhandel

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Verfolgung und Bestrafung des sogenannten Insiderhandels bei Börsengeschäften erheblich erleichtert. Einem Täter muss künftig nicht nachgewiesen werden, dass er seine Insiderinformationen für ein Börsengeschäft "bewusst genutzt" hat, urteilte der EuGH gestern

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Verfolgung und Bestrafung des sogenannten Insiderhandels bei Börsengeschäften erheblich erleichtert. Einem Täter muss künftig nicht nachgewiesen werden, dass er seine Insiderinformationen für ein Börsengeschäft "bewusst genutzt" hat, urteilte der EuGH gestern. Es genügt demnach bereits, wenn ein Insider Geschäfte tätigt, die auf diese Informationen bezogen sind. (AZ: C 45/08) Im entschiedenen Fall hatte eine belgische Firma an der Börse eigene Aktien gekauft und anschließend positive Geschäftsergebnisse veröffentlicht. Weil daraufhin der Kurs der Aktie stieg, wollten belgische Gerichte die Firma und einen der Manager zu Geldbußen von insgesamt 100 000 Euro verurteilen. Laut dem jüngsten EuGH-Urteil genügt es, dass eine derartige Information zur Marktbeeinflussung geeignet ist. afp

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort