Urteil: Ausländische Mütter haben Bleiberecht in der EU

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Bleiberecht ausländischer Mütter in der EU gestärkt. Wer in einem EU-Mitgliedsstaat ein Kind in der Schule oder Ausbildung habe, hat Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung in diesem Staat, urteilten die Richter gestern

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Bleiberecht ausländischer Mütter in der EU gestärkt. Wer in einem EU-Mitgliedsstaat ein Kind in der Schule oder Ausbildung habe, hat Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung in diesem Staat, urteilten die Richter gestern. Dies gelte auch dann, wenn sich die Frau von ihrem Mann getrennt habe und sie kein Geld verdiene, sondern auf Sozialhilfe angewiesen sei. Entscheidend ist nach Ansicht der Richter, dass sich der betreffende Elternteil um das Kind kümmert. Mit der Volljährigkeit des Kindes ende dieses Recht. Die Richter gaben damit zwei Frauen aus Großbritannien Recht. dpa

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