„Wahnsinn. Das ist doch Wahnsinn“ Dennis Erdmann nach Rassismus-Vorwürfen zu acht Wochen Strafe verurteilt – FCS legt Berufung ein

Frankfurt · Skandalurteil nur nach Indizien oder berechtigte Strafe nach rassistischen Wörtern? Der FCS wehrt sich gegen die achtwöchige Sperre des Spielers Dennis Erdmann.

Auch Schiedsrichter Robert Kampka hatte nichts von angeblichen rassistischen Äußerungen von FCS-Abwehrspieler Dennis Erdmann (Mitte) zu Magdeburgs Sirlord Conteh gehört.

Auch Schiedsrichter Robert Kampka hatte nichts von angeblichen rassistischen Äußerungen von FCS-Abwehrspieler Dennis Erdmann (Mitte) zu Magdeburgs Sirlord Conteh gehört.

Foto: Andreas Schlichter

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) hat Dennis Erdmann vom 1. FC Saarbrücken zu weiteren sechs Wochen Sperre sowie einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Der Vorsitzende Richter Stephan Oberholz sah es als erwiesen an, dass Erdmann im Drittliga-Spiel gegen den 1. FC Magdeburg zu Gegenspieler Sirlord Conteh sinngemäß gesagt habe, „er soll mit seinen Eltern nach Hause paddeln“, er habe ihn „mindestens ein Mal Neger“ genannt, auch der Begriff „Negerfreund“ sei gefallen.

Dass Baris Atik, einer der Hauptzeugen der Magdeburger, sich im Prozess als absolut unglaubwürdig herausstellte, beeinträchtigte für das Gericht die Aussagen der anderen Spieler nicht. Erdmann nahm das Urteil kopfschüttelnd zur Kenntnis, stammelte nur: „Wahnsinn. Das ist doch Wahnsinn.“ Der Verein will in jedem Fall in die Berufung gehen, kündigte Pressesprecher Peter Müller nach Rücksprache mit Präsident Hartmut Ostermann an.

„Das schreit nach Berufung“ wertete auch FCS-Anwalt Horst Kletke, „es war eine Entscheidung auf Indizien. Wenn man hier über Rassismus und verbales Fehlverhalten verhandelt und der Vorsitzende die Namensnennung eines Spielers verunglimpft in dem er sagt, das klingt wie Hund, passt das nicht zusammen.“ Oberholz war dieser Fauxpas in der ersten Verhandlung beim Spieler Leon Bell Bell unterlaufen.

TV-Experte Rudi Bommer befragt

Als die zweite Verhandlung gut dreieinhalb Stunden vor dem Urteilsspruch begann, waren auf der Saarbrücker Zeugenliste überraschend zwei Namen aufgetaucht: Ex-Trainer Rudi Bommer und der saarländische Schiedsrichter Kai Uwe Kinne. Richter Oberholz erachtete die zuvor schriftlich eingereichten Statements der beiden als wahr, sah Aussagen in der Verhandlung aber als nicht notwendig an. Bommer bestätigte, als Co-Kommentator für MagentaTV keine rassistischen Ausfälle mitbekommen zu haben. „Ich war beim Abschlusstraining der Magdeburger an der Sportschule in Saarbrücken“, sagte Schiri Kinne in einer Verhandlungspause der SZ: „Der Spieler Baris Atik sagte zum Spieler Amara Condé: ‚Heute Abend treten wir dem Erdmann die Bänder durch‘. Ich würde da einen Eid drauf schwören. Es geht hier um die Zukunft eines Menschen.“

Erdmanns Mitspieler: Keine rassistischen Äußerungen

Die von Erdmann nämlich. Dessen Mitspieler kamen in der Verhandlung zu Wort. Adriano Grimaldi, Alexander Groiß und Luca Kerber gaben übereinstimmend an, dass sie keine rassistischen Äußerungen wahrgenommen haben. „Dennis ist eine Person, die sich so nie äußern würde“, sagte Groiß. „Wenn so etwas passiert wäre, wäre ich eingeschritten“, sagte Kerber, „ich habe mich kurz vor der Halbzeit noch mit Condé über die Schiedsrichterleistung unterhalten. Er machte nicht den Eindruck, dass da irgendwas vorgefallen ist“, sagte Kerber. Dominik Ernst hatte seine Aussage schriftlich eingereicht, Manuel Zeitz äußerte sich per Telefon. „Die Worte, die uns da zur Last gelegt werden, sind nicht gefallen“, betonte der FCS-Kapitän, „ich habe einen engen Bezug zu unserer Fanszene. Da ist Rassismus ein absolutes Tabuthema. Das geht gar nicht. Ich hätte Dennis gefragt, ob er alle Tassen im Schrank hat.“

FCS-Anwalt: „Es gibt so viele Zweifel“

Fred Kreitlow, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses sah die Aussagen der Magdeburger aus dem ersten Verhandlungstag in keinster Weise widerlegt, besonders was den Begriff „Negerfreund“ angeht Auch dass die Magdeburger nicht sofort auf die angeblichen Taten reagiert hätten, sei nicht erheblich. Selbst den Ausführungen von Schiedsrichter Robert Kampka, maß Kreitlow ebenso keinen Beweiswert bei wie den Saarbrücker Zeugen, sondern forderte erneut „acht Wochen Pflichtspielsperre und 3000 Euro Geldstrafe wegen krass sportwidrigem Verhalten in Form von diskriminierenden Äußerungen“. FCS-Anwalt Horst Kletke sah dagegen nicht gegeben, dass „dem Angeklagten die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Es gibt so viele Zweifel an der Schuld, dass das Gericht nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten entscheiden muss.“

„Kein rassistischer Verein“

Der FCS hat nun angekündigt, Berufung gegen das DFB-Urteil einzulegen. Die mündliche Urteilsbegründung beinhalte erhebliche entlastende Momente, die allerdings nicht in die Urteilsfindung eingeflossen seien. „Dem FCS wurde bescheinigt, kein rassistischer Verein zu sein und die Aussagen der am Prozess teilnehmenden Spieler und der externen Zeugen wurden als glaubwürdig bezeichnet“, teilt der Verein mit.

Dagegen sei der Hauptbelastungszeuge Baris Atik in der mündlichen Urteilsbegründung als nicht mehr glaubwürdig deklariert worden. Allerdings habe auch diese Feststellung des Gerichts „überraschenderweise keinen Einfluss“ auf das jetzt ergangene Urteil. „Deshalb sind wir in unserer Auffassung bestärkt, dass wir in der Berufungsverhandlung zu einem anderen Urteil kommen können“, so FCS-Pressesprecher Peter Müller.

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