Vogelschützer rettet Schwan – und bleibt auf den Kosten sitzen

Völklingen · Die Rettung eines verletzten Schwans in Völklingen sorgt für einen Streit zwischen einem Tierschützer und der Völklinger Stadtverwaltung. Denn im Saarland ist nicht eindeutig geklärt, wer für eine Wildtierrettung bezahlen muss.

Günter Zach, Leiter einer Vogelauffang-station in Nalbach-Körprich, war am vergangenen Sonntag von der Polizei beauftragt worden, das verletzte Tier aus der Saar in Völklingen zu retten. In Fuß und Bein des etwa drei Monate alten Jungschwans hatten sich mehrere Angelhaken gebohrt. "Der Schwan konnte nicht mehr laufen", sagte Zach der SZ. Er habe den Schwan zu Lothar Lorig gebracht, der bei der Wasservogel-auffangstation in Perl-Besch arbeitet. Gemeinsam hätten sie den Schwan von den Haken befreit. Dem Schwan, der auf den Namen Tristan getauft wurde, gehe es jetzt besser, sagte Lorig. Zach sind durch die Autofahrten allerdings Kosten in Höhe von rund 80 Euro entstanden. Er sei davon ausgegangen, dass die Stadt Völklingen dafür aufkomme, so Zach. In ähnlichen Fällen hätten andere Kommunen die Kosten anstandslos übernommen.

Doch das Völklinger Ordnungsamt weigert sich, die 80 Euro für die Rettung des Schwans zu zahlen. Da es sich bei dem Schwan um ein Wildtier und kein Fundtier handele, sei die Stadt für die Kosten nicht verantwortlich, erklärte eine Sprecherin des Ordnungsamts der SZ. Zach sei geraten worden, seine Rechnung an die Polizei zu senden, da diese den Auftrag erteilt habe. Doch auch die Völklinger Polizei winkt ab. Jörg Hiry, Polizei-Vize, sagte, dass es sich nicht um Kosten handele, "die der Polizei in Rechnung gestellt werden sollten". Ein Sprecher der Saar-Polizei erklärte, dass die Rechtslage nicht klar sei, da man keinen Tier-Halter haftbar machen könne. Zach kündigte an, sich nun an den Völklinger Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU) wenden zu wollen.

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