Gebühren Zahn verteidigt neue Friedhofsgebühr

Wallerfangen · Wallerfangen lässt sich den Unterhalt der Friedhöfe durch eine Gebühr bezahlen – bislang gibt es 50 Widersprüche.

 Wallerfanger Bürger wünschen sich gepflegte Friedhofsanlagen.

Wallerfanger Bürger wünschen sich gepflegte Friedhofsanlagen.

Foto: dpa/Arne Dedert

Obwohl sie längst beschlossen ist und in den meisten Fällen auch bezahlt wird, ebbt die Kritik an der neuen, sogenannten Friedhofsunterhaltungsgebühr in der Gemeinde Wallerfangen nicht ab. Zumal die Nachbargemeinde Rehlingen-Siersburg, die diese jährliche Zusatzgebühr zur Pflege der Friedhöfe schon 2016 eingeführt hatte, diese nun doch wieder abschaffen will; im vergangenen Winter hatten sich alle Parteien im Gemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, da die Gebühr von dort 20 Euro pro Grab und Jahr von den Bürgern nicht akzeptiert werde.

In Wallerfangen wird darüber nicht nachgedacht, jedenfalls nicht öffentlich im Gemeinderat. Hier wurde 2017 die Satzung beschlossen, nachdem „formelle Fehler“, wie Bürgermeister Günter Zahn einräumt, bereinigt werden mussten. Anfang 2018 wurde die Gebühr von 25 Euro pro Grab und Jahr erstmals eingezogen. Diese Grundgebühr gilt laut Satzung für Fixkosten bei der Pflege der gemeindeeigenen Friedhöfe in den zehn Ortsteilen. Die Verwaltung sah sich zur Erhebung der Zusatzgebühr gezwungen, betont Zahn: Denn nach dem Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) sind die Gemeinden verpflichtet, „soweit wie möglich Abgaben zu erheben, um die Kosten zu decken“, erklärt Zahn.

Im Falle von Wallerfangen, wie in vielen anderen Kommunen auch, reicht aber auch die Zusatzgebühr nicht, um auch nur annähernd kostendeckend zu arbeiten. „Mit der Gebühr erreichen wir eine Kostendeckung von 51 Prozent“, kann Kämmerer Joachim Lay für das vergangene Jahr sagen. Allerdings gebe es auch andere Beispiele, ergänzt er: Saarlouis etwa schaffe eine hohe Kostendeckung, dort liegen allerdings auch die Kosten für eine Grabstätte deutlich höher als zum Beispiel in Wallerfangen. „Wir liegen landesweit unter den günstigsten Gemeinden bei den Kosten für Grabstätten“, betont Zahn. So koste in Wallerfangen etwa eine Einzelgrabstätte für 20 Jahre 1720 Euro; allerdings lassen sich die Gebühren der Gemeinden nur schwierig vergleichen, da sie sich in Umfang und Bezeichnung unterscheiden.

Die Gebühr betrifft in der Gemeinde Wallerfangen 2500 „Fälle“, also Personen, die Gräber auf einem der elf Friedhöfe der Gemeinde haben. Das können auch Bürger aus anderen Kommunen sein, erläutert Kämmerer Lay. „Man darf dabei außerdem nicht vergessen, dass auch die Gemeinde selbst in einigen Fällen gebührenpflichtig ist, nämlich bei den Sozialbestattungen, für die wir aufkommen müssen“, ergänzt Zahn.

50 offizielle Widersprüche gab es gegen die Gebühr bisher. Diese werden vor dem Kreisrechtsausschuss beim Landkreis verhandelt. „Wir haben bisher alle gewonnen“, betont Zahn. Denn der Status der Friedhofsunterhaltungsgebühr als Teil einer Grundgebühr sei nicht anzufechten.

Zahn findet die Gebühr „wie alle im Rat gerecht“; insbesondere, weil man sich in Wallerfangen entschieden habe, die Gebühr nicht rückwirkend zu erheben, sondern nur für die Restlaufzeit der Grabstätte. „Und demgegenüber steht ein besserer Zustand der Friedhöfe.“

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