Das Machbare verwirklichen

Wallerfangen · Markus Battard aus Wallerfangen ist Obergerichtsvollzieher. Er erzählt über seinen Beruf, der viel Kreativität verlangt, und zieht ein Jahr nach der Reform des Zwangsvollstreckungsrechts eine Bilanz.

 Gerichtsvollzieher Markus Battard blättert in seinem Büro in Akten und Büchern. Foto: Hartmann Jenal

Gerichtsvollzieher Markus Battard blättert in seinem Büro in Akten und Büchern. Foto: Hartmann Jenal

Foto: Hartmann Jenal

Doch, es gibt ihn noch, den "Kuckuck", den Aufkleber, den der Gerichtsvollzieher in der Wohnung auf Geldwertes klebt, wenn ein Schuldner nicht zahlt. Arbeitsalltag des Gerichtsvollziehers ist das längst nicht mehr, spätestens seit einem Jahr nicht mehr, als das Zwangsvollstreckungsrecht in Deutschland geändert wurde. Kaum jemand weiß davon, sagt Obergerichtsvollzieher Markus Battard aus Wallerfangen. Er zieht eine Zwischenbilanz nach einem Jahr: "Unterm Strich aufs ganze gesehen, hat die Reform nicht viel gebracht. Aber die Reform ist für den Fall gut, in dem sich der Schuldner verweigert." Die Hand heben, Offenbarungseid, sagt man bis heute, eidesstattliche Versicherung hieß das mal, und seit Januar 2013 heißt das Verfahren "Vermögensauskunft". Dafür war bisher eine erfolglose Pfändung Voraussetzung. "Jetzt kann das Verfahren mit einer Vermögensauskunft beginnen." Das soll Pfändungen beschleunigen.

Gerichtsvollzieher wie Battard haben seit einem Jahr deutlich weiter reichende Befugnisse als bisher. So darf er jetzt den Aufenthaltsort eines Schuldner ermitteln und bekommt Auskunft beim Einwohnermeldeamt, der Rentenversicherung, der Ausländerbehörde und dem Kraftfahrtbundesamt. Bei diesen Behörden und beim Bundeszentralamt für Steuern bekomme er nun auch Auskunft über Vermögensverhältnisse, wenn ein Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert oder eine vollständige Befriedigung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände nicht zu erwarten ist, erklärt Battard.

Kreativität werde verlangt, unterstreicht Battard, weil das neue Gesetz vom Gerichtsvollzieher verlangt, in jedem Stadium eines Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Voraussetzung sei, dass der Gläubiger einverstanden ist. Die Regel ziele darauf, das Machbare zu verwirklichen. Darin vor allem liege die Kunst seines Berufes. Ihm bleibt aber als letzte Möglichkeit, einen Haftbefehl zu beantragen, wenn der Schuldner zum angesetzten Termin zur Vermögensauskunft nicht erscheint oder deren Abgabe verweigert.

Kreativer also sei sein Beruf durch die Reform geworden, seine Befugnis hätten sich deutlich erweitert, bilanziert Battard. Aber auch: Die Arbeitsbelastung sei durch neue Formalitäten gewachsen, und im Gesetz fehlten an vielen Stellen klare, konkrete Detailregelungen.

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