Prozess vor dem Verwaltungsgericht Zweifel an Rechtmäßigkeit der Grubenflutung

Saarlouis/Nalbach · Das Verwaltungsgericht hat den Prozess um eine Genehmigung von 2013 vertagt. In einem Punkt hakten die Richter besonders kritisch nach.

 2012 wurde der Bergbau im Saarland beendet. Seither gibt es Diskussionen über den Umgang mit dem Grubenwasser. Hier die Mettenschicht auf dem Gelände des Bergwerks Saar in Ensdorf.

2012 wurde der Bergbau im Saarland beendet. Seither gibt es Diskussionen über den Umgang mit dem Grubenwasser. Hier die Mettenschicht auf dem Gelände des Bergwerks Saar in Ensdorf.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Ob die 2013 erteilte Erlaubnis zum Anstieg des Grubenwassers im früheren Bergwerk Saar rechtmäßig war, ist umstritten. Die Gemeinde Nalbach klagt derzeit dagegen. In der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis haben die Richter der 5. Kammer Zweifel an der Rechtmäßigkeit durchblicken lassen. Ein Urteil wird frühestens im Februar gesprochen.

Das Bergamt des Landes hatte 2013 der RAG erlaubt, das Wasser in der Grube Ensdorf (Duhamel) von rund -1400 Meter auf -400 Meter ansteigen zu lassen. Dies ist zunächst einmal unabhängig von den aktuellen RAG-Plänen, das Wasser in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel auf -320 Meter und langfristig bis zur Tagesoberfläche steigen zu lassen und in die Saar zu leiten. Dagegen gibt es in zahlreichen Gemeinden Proteste. Nalbach legte 2015 Widerspruch gegen den Anstieg auf -400 Meter ein. Dieser wurde zwar abgelehnt, doch seither laufen die Pumpen wieder, das Wasser steht bei etwa -1100 Meter. Die Gemeinde macht geltend, sie hätte im Zulassungsverfahren beteiligt werden müssen, und sie fürchtet Erderschütterungen, eine Gefahr für das Trinkwasser und Schäden an Gebäuden der Gemeinde.

Mit der Forderung, neue Gutachten anfertigen zu lassen, stieß der Anwalt der Gemeinde, Rolf Friedrichs, bei den Richtern auf wenig Gehör. Es sei nicht vorgesehen, so lange Gutachten anfertigen zu lassen, bis die Auffassung der Gemeinde bestätigt werde, sagte der Vorsitzende Richter.

Oberbergamt und RAG wiesen die Befürchtungen der Gemeinde unisono zurück. Eine Verunreinigung des Trinkwassers werde es auf keinen Fall geben, sagte Ulrich Heinz, der Leiter der Rechtsabteilung des Oberbergamtes. Bei diesem Thema wurde die schwache Rechtsposition der Gemeinde deutlich: Weil sie die Trinkwasserversorgung 2006 an einen Wasserzweckverband abgegeben hatte, kann sie nach Ansicht des Gerichts nicht mehr eine Verletzung eigener Rechte geltend machen (was die Gemeinde indes anders sieht).

Dafür stießen die Richter auf einen möglichen Verfahrensfehler, der sich in der Verhandlung als Knackpunkt herausstellte. Es geht um die Frage, ob 2013 eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig gewesen wäre. Eine solche Genehmigung gibt es aus dem Jahr 2007, als der Bergbau noch lief. Diese Genehmigung geht davon aus, dass Wasser aus einer Tiefe von mehr als -1400 Metern gehoben wird, nicht aber aus -400 Metern Tiefe. „Ich sehe da ein Problem“, hakte einer der Richter ein. „Wir müssen Sie darauf aufmerksam machen, dass das ein kritischer Punkt ist.“ Auffällig war der Nachdruck, mit dem die Richter auf diese Frage hinwiesen.

Der Justiziar des Oberbergamtes und die RAG-Anwältin vermochten es allem Anschein nicht, einen besonders hartnäckig nachfragenden Richter von ihrer Ansicht zu überzeugen, dass die Genehmigung aus dem Jahr 2007 ausreicht. Begründung: Schließlich gehe es um die gleiche Wassermenge – ob das Wasser nun aus einer Tiefe von 1400 oder 400 Metern unter Normalnull gehoben wird, sei egal. Es gebe keine Erkenntnisse, dass das Wasser aus -400 Metern von schlechterer Qualität sei, sagte Heinz. Friedrichs, der Anwalt der Gemeinde, entgegnete, man wisse doch gar nicht, durch welche Ablagerungsstätten das Wasser beim Anstieg um 1000 Meter komme. Woraufhin Heinz sagte: Durch die gleichen Schichten wie zuvor, denn das Wasser komme ja immer von oben („vom Himmel“). Gemeinde, Bergbehörden und die RAG haben nun bis zum 15. Februar Zeit, schriftlich Stellung zu beziehen. „Wir haben neue Munition bekommen“, sagte Nalbachs Bürgermeister Lehnert. „Es sieht ganz gut aus. Einfach Pumpen aus – das wird wohl nicht gehen.“ Anwalt Friedrichs sagte: „Gerade im Hinblick auf die Frage, ob eine Vorprüfung erforderlich war, stehen unsere Karten gar nicht so schlecht. Wenn dem so wäre, hätte die Genehmigung nicht erteilt werden dürfen.“

 Der Nalbacher Bürgermeister Peter Lehnert sieht gute Chancen für seine Gemeinde.

Der Nalbacher Bürgermeister Peter Lehnert sieht gute Chancen für seine Gemeinde.

Foto: Johannes A. Bodwing

Dagegen sagte Oberbergamts-Justiziar Heinz: „Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass wir dieses Verfahren gewinnen werden.“ Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Auf die kritischen Einwände des einen Richters angesprochen, sagte er: „Das Gericht hat fünf Richter.“

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