Zahnärzte schmerzt die Gebührenordnung

Saarbrücken. Wenn der Bundesrat der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zustimmt, dürfen Zahnärzte ab dem kommenden Jahr mehr Honorar bei Behandlung von Privatpatienten berechnen. Das betrifft allerdings nicht alle Leistungen, sondern nur einzelne, hauptsächlich im Bereich des Zahnersatzes, wie Dr

Saarbrücken. Wenn der Bundesrat der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zustimmt, dürfen Zahnärzte ab dem kommenden Jahr mehr Honorar bei Behandlung von Privatpatienten berechnen. Das betrifft allerdings nicht alle Leistungen, sondern nur einzelne, hauptsächlich im Bereich des Zahnersatzes, wie Dr. Hans Joachim Lellig, der Vorsitzende der Saarländischen Zahnärztekammer (KZV), am Freitag in Saarbrücken erklärte. Er hielt eine gesundheitspolitische Grundsatzrede zum 19. Saarländischen Zahnärztetag und vierten Grenzüberschreitenden Fortbildungskongress, der am Freitag begann.Die Zahnärzte klagen über die seit 1988 bestehende Gebührenordnung, die nicht mehr zu den Ansprüchen moderner zahnmedizinischer Versorgung passe. In der Gebührenordnung sind für jede einzelne Leistungen Punktzahlen vorgesehen, die der Zahnarzt - je nach Aufwand - mit einem Punktwert, der zwischen 2,3 und 3,5 liegt, multiplizieren darf. Zwar ist die GOZ in erster Linie die Berechnungsgrundlage für Privatpatienten, sie dient aber auch als Grundlage für Behandlungen von gesetzlich Versicherten, wenn diese sich für eine hochwertigere Behandlung entscheiden. Die Pauschalaussage über einen Honoraranstieg von sechs Prozent beziehungsweise rund 5200 Euro im Jahr, wie sie in den Medien dargestellt werde, sei falsch, meinte Lellig.

Vorwürfe, Zahnärzte würden zu hoch abrechnen, wies er ebenfalls zurück. Der Durchschnitt der Abrechnungen läge bei einem Multiplikationsfaktor von 2,49 Prozent. Der Kammervorsitzende zählte Beispiele auf, wonach Zahnärzte bei Privatpatienten weniger für eine Leistung abrechnen dürfen als gesetzliche Krankenkassen zahlten. So läge das Honorar für eine zweiflächige Füllung beim Privatpatienten bei 19,41 Euro, die AOK zahle 33,84 Euro. Was die Änderung der Gebührenordnung betrifft, sprach Lellig von zwei Euro Mehrbelastung pro Haushalt.

Gesundheitsminister Georg Weisweiler (FDP) ging in seiner Rede auf die Versorgungslandschaft im Saarland ein. Mit Blick darauf meinte er: "Mir ist nicht bange." Darauf konterte später Wolfram Arnim Candidus, Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP, in seiner Festrede. Denn er sieht die Gefahr, dass Zahnärzte durch die Entwicklung in der Honorarvergütung ins Ausland abwandern könnten.

Mehr als 320 Zahnärzte und 500 zahnmedizinische Fachangestellte haben sich für den zweitägigen Kongress angekündigt. "Mir ist nicht bange."

Gesundheitsminister

Georg Weisweiler mit Blick auf die Zahl der Zahnärzte im Land

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