Leitender Bank-Angestellter verurteilt

Saarbrücken · Zu einer Geldstrafe von 3000 Euro hat ein Strafrichter einen leitenden Angestellten der Sparkasse Saarbrücken verurteilt. Der 63-Jährige soll Privatgeheimnisse verletzt haben.

 3000 Euro muss ein Sparkassen-Angestellter zahlen. Foto: rup

3000 Euro muss ein Sparkassen-Angestellter zahlen. Foto: rup

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. Wie kommt ein Beschwerdebrief einer Rechtsanwältin an ihren Vermögensberater bei der Sparkasse Saarbrücken in die Akten des Vormundschaftsgerichts? Richard Klemmer, Strafrichter am Amtsgericht Saarbrücken, hatte am Mittwoch keine Zweifel, dass ein leitender Sparkassen-Angestellter, der auch stellvertretendes Vorstandsmitglied des Kreditinstitutes ist, das Schreiben aus "privaten und persönlichen Interessen" über seinen Rechtsanwalt an das Betreuungsgericht hat schicken lassen.

Die Anwältin war von dem Gericht zur Betreuerin eines vermögenden Senioren - unter anderem ging es um eine millionenschwere Stiftung im Steuerparadies Liechtenstein - bestellt worden. Dagegen hatte der 63 Jahre alte Bankkaufmann, der sich offenbar um die Finanzangelegenheiten des zwischenzeitlich verstorbenen Rentners gekümmert hatte, Beschwerde erheben lassen. Und als Anlage eines Schriftsatzes war erstaunlicherweise der Reklamationsbrief der Betreuerin an die Sparkasse Saarbrücken dem Schriftsatz beigefügt. Weil in diesem Schreiben der Frau auch Angaben zur Geschäftsverbindung ihres Ehemannes mit der Sparkasse standen, wurde der 63 Jahre alte Bankkaufmann jetzt verurteilt. Nach drei Verhandlungstagen sah Richter Klemmer den Tatbestand der Verletzung von Privatgeheimnissen erfüllt und verurteilte den leitenden Sparkassenmitarbeiter als sogenannten Amtsträger zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen von jeweils 150 Euro. Die Tat stufte Klemmer in seiner Begründung "am unteren Rand der Strafbarkeit" ein.

Hintergrund des Falles ist ein seit Jahren andauernder Streit zwischen der als Betreuerin eingesetzten Anwältin und dem 63-Jährigen. In der Auseinandersetzung wurden mehr als zehn Strafanzeigen erstattet, die nur im aktuellen Fall zu einer Anklage führten. Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe von 7200 Euro (90 Tagessätze zu 80 Euro) beantragt. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Rande des Prozesses wurde auch bekannt, dass der Justiziar der Sparkasse Saarbrücken in diesem Zusammenhang bereits vor mehr als zwei Jahren 1500 Euro an die Gerichtskasse gezahlt hat, damit ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde.

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