Urteil gegen Stengel ist rechtskräftig

Saarbrücken. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen Wolfgang Stengel, Ex-Bürgermeister von Schiffweiler, wegen Besitzes von Kinderpornografie ist rechtskräftig. Die Richter hatten ihn im Dezember 2009 zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision jetzt verworfen, erklärten die Verteidiger

Saarbrücken. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen Wolfgang Stengel, Ex-Bürgermeister von Schiffweiler, wegen Besitzes von Kinderpornografie ist rechtskräftig. Die Richter hatten ihn im Dezember 2009 zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision jetzt verworfen, erklärten die Verteidiger. mju

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