Ehemaliger EVS-Mitarbeiter wegen Korruption verurteilt
Saarbrücken. Im Prozess um Schmiergeldzahlungen beim Entsorgungsverband Saar (EVS) hat das Amtsgericht Saarbrücken den Angeklagten gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das Gericht befand den ehemaligen leitenden Mitarbeiter des EVS der Vorteilsannahme in sechs Fällen sowie der Steuerhinterziehung für schuldig
Saarbrücken. Im Prozess um Schmiergeldzahlungen beim Entsorgungsverband Saar (EVS) hat das Amtsgericht Saarbrücken den Angeklagten gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das Gericht befand den ehemaligen leitenden Mitarbeiter des EVS der Vorteilsannahme in sechs Fällen sowie der Steuerhinterziehung für schuldig. Das erhaltene Schmiergeld in Höhe von 24 000 Euro wird eingezogen. Die Verbüßung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, als Bewährungsauflage verhängte das Gericht eine Geldbuße von 9000 Euro und 60 gemeinnützige Arbeitsstunden.Auch der Inhaber eines Planungsbüros, der das Schmiergeld gezahlt hatte, wurde zu einer Geldstrafe von 8800 Euro verurteilt. 80 Prozent seiner Aufträge kamen vom EVS. Das Geld überwies er an eine Scheinfirma, die unter dem Mädchennamen der Mutter des EVS-Mitarbeiters lief. Beide Angeklagten hatten die Korruptionsvorwürfe im Zuge des Prozesses zurückgewiesen und auf Freispruch plädiert. Es habe sich bei den Zahlungen um die Vergütung für eine Beratertätigkeit gehandelt. Das Planungsbüro habe sich um Aufträge für Industriekläranlagen in Saudi-Arabien bemüht und den ehemaligen EVS-Mitarbeiter als Fachmann hinzugezogen. Berührungspunkte mit seiner Tätigkeit beim EVS habe es nicht gegeben.
Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Beide Angeklagten hätten sich der Vorteilsannahme und -gewährung schuldig gemacht. Es habe sich bei den Zahlungen um "Klimapflege" gehandelt, so die Richterin. Eine Auswirkung auf die Auftragsvergabe sei für die Strafbarkeit nicht relevant. "Verschleierung ist typisch für Korruption", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten haben nun die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. jht