Kein Urteil in Prozess um Nazi-Zeichen

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat sich in einem Berufungsprozess mit einem kleinen, schlecht gemachten Tattoo befassen müssen. Ein Mann hatte sich auf seinem Unterarm ein sogenanntes Keltenkreuz tätowieren lassen.

Das gleichschenklige Keltenkreuz wird oft von Rechtsextremen genutzt und gilt als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Die Verwendung ist daher strafbar. In einem ersten Prozess wurde der Mann daher zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt.

Die Berufungskammer traf allerdings kein neues Urteil in dem Fall. Die Staatsanwaltschaft beantragte, das Verfahren einzustellen. Der Mann sei zwischenzeitlich wegen einer ähnlichen Tat zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, da falle die Geldstrafe nicht mehr ins Gewicht. Dem Anwalt des Keltenkreuzträgers wäre ein Urteilsspruch lieber gewesen. Der Angeklagte wisse nun immer noch nicht, ob er das Tattoo entfernen lassen muss.

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