Grubenwasseranstieg Gefährdet die Flutung die Verkehrswege?

Saarbrücken/Berlin · Die Betreiber von Straßen und Schienen sehen den geplanten Grubenwasseranstieg skeptisch.

 Oliver Luksic, FDP-Bundestagsabgeordneter

Oliver Luksic, FDP-Bundestagsabgeordneter

Foto: dpa/Oliver Dietze

Ein Anstieg des Grubenwassers im Saarland auf -320 m NN könnte Schäden an Bundesstraßen, Bahnstrecken und Wasserstraßen verursachen. Das geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Oliver Luksic hervor.

Bundesstraßen: Dem Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) zufolge seien Schäden an Bundesfernstraßen überall denkbar, wo es wegen des Grubenwasseranstiegs zu Bodenbewegungen komme, heißt es in der Antwort. Allerdings lasse sich die Gefahr von Bodenbewegungen anhand der RAG-Gutachten nicht realistisch abschätzen. Denn darin werde nur der Abbau ab dem Jahr 1969 berücksichtigt, was das Bild generell verfälsche. Nach Auffassung des LfS müsse der Abbau mindestens ab dem Jahr 1930 einbezogen werden. Der LfS sei der Ansicht, dass die RAG verpflichtet werden müsse, detailliertere Bewertungen vorzulegen und ein Monitoringkonzept zu erarbeiten.

Bahnstrecken: Im Gebiet, das potenziell vom Grubenwasseranstieg betroffen wäre, liegen laut der DB Services Immobilien GmbH rund 70 Streckenkilometer, diverse Gebäude, Bahnsteige, Unterführungen und Versorgungsleitungen. DB zufolge seien in den Gutachten, die bislang vorliegen, die Folgen für diese Strecken und Gebäude nicht abschließend betrachtet worden, heißt es in der Antwort des Bundesverkehrsministeriums. Aus Sicht von DB könnten negative Auswirkungen auf den Bahnbetrieb nicht vollständig ausgeschlossen werden. DB habe deutlich gemacht, dass Erschütterungen vermieden werden müssten und die Flutung gegebenenfalls abgebrochen werden müsse. Notwendig sei eine regelmäßige Überwachung aller Anlagen.

Wasserstraßen: Wenn sich die Menge des Grubenwassers, das in die Saar eingeleitet wird, verändert, müsse die RAG nachweisen, dass dadurch kein Nachteil für die Schifffahrt entstehe, erklärt das Ministerium unter Berufung auf das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Saarbrücken. Außerdem müsse laut WSA in Einzelrisikobewertungen für die Staustufen Lisdorf und Rehlingen sowie die Brücken entlang der Saar untersucht werden, inwiefern sich Bodenbewegungen auf sie auswirken könnten.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Oliver Luksic sieht nun die RAG und die Landesregierung in der Pflicht, die fehlenden Daten zu liefern. Alle Betreiber seien der Ansicht, dass eine Beschädigung der Infrastruktur nach aktuellem Stand nicht ausgeschlossen werden kann. „Ob Tunnel oder Brücken, eine Beschädigung darf nicht leichtfertig ermöglicht werden, weil ohne umfassende Prüfung genehmigt wurde“, sagte Luksic.

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