Serie SZ-Telefonaktion Wissenswertes zur Organspende

Saarbrücken · Bundesweit warten derzeit mehr als 9500 Patienten auf ein Spenderorgan. Pro Tag sterben in Deutschland etwa drei Menschen, weil ein passendes Organ nicht rechtzeitig zur Verfügung.

SZ-Leserfragen zum Thema haben Expertinnen vom Info-Telefon der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beantwortet. Wir drucken aus Auszüge aus den Gesprächen.

Was ist seit Beginn des Jahres neu am Organspendegesetz?

EXPERTIN Im Kern wurde die geltende Rechtslage, die so genannte Entscheidungslösung, beibehalten. Danach ist eine Organspende grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Spender zu Lebzeiten eingewilligt hat. Liegt keine Erklärung vor, werden die Angehörigen befragt. Nur mit ihrer Zustimmung ist eine Organentnahme möglich. Neu ist, die persönliche Entscheidung ab 2022 in einem Online-Register hinterlegen zu können. Außerdem sollen für alle Bürger verbindliche Informationen und bessere Aufklärung gewährleistet werden.

Kommt eine Organspende auch infrage, wenn man zu Hause stirbt?

EXPERTIN Voraussetzung für eine Organentnahme ist der Hirntod. Das heißt, die Funktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm sind unwiderruflich erloschen. Damit aber die potenziellen Spende-Organe funktionsfähig bleiben, muss das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden. Das funktioniert nur auf einer Intensivstation. In den allermeisten Fällen tritt der Herzstillstand vor dem Hirntod ein. 2018 gab es in Deutschland 1416 mögliche Organspender. Dies sind Personen, bei denen der Hirntod festgestellt wurde und bei denen keine Ausschlussgründe für eine Organentnahme vorlagen.

Gilt mein Organspendeausweis auch im Ausland?

EXPERTIN Grundsätzlich gelten im Ausland die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes. Der Organspendeausweis steht in 28 Sprachen unter www.organspende-info.de zur Verfügung.

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