Neue Leader-Förderrunde beginnt

Völklingen/Warndt · Der 1. November ist ein wichtiger Stichtag für Projekte-Macher in der Region. Denn von diesem Tag an können sie Förderung aus dem euopäischen Leader-Topf beantragen für ihre Vorhaben.

 Soll mit Leader-Geld unterstützt werden: Die Stadt Völklingen will den Ludweiler Hugenottenfriedhof umgestalten. Archivfoto: Jenal

Soll mit Leader-Geld unterstützt werden: Die Stadt Völklingen will den Ludweiler Hugenottenfriedhof umgestalten. Archivfoto: Jenal

Die lokale Aktionsgruppe (LAG) Warndt-Saargau, die in der Region das Fördergeld aus dem Leader-Programm der Europäischen Union verwaltet, startet ihren zweiten Projektaufruf für dieses Jahr. Wie Regionalmanagerin Anke Klein-Brauer mitteilt, ruft die LAG alle Akteure dazu auf, erneut innovative und nachhaltige Projektvorschläge einzureichen zu allen vier Handlungsfeldern der lokalen Entwicklungsstrategie. Das Entwicklungskonzept trägt den Titel "Rendez-vous Warndt-Saargau - gemeinsam, lebendig, grenzenlos". Und seine vier Schwerpunkte lauten:

An der deutsch-französischen Grenze - Grenze als Chance und Herausforderung nutzen,

Räume im Wandel - das Erbe von Industrie und Bergbau zukunftsfähig gestalten,

Lebendige Ortschaften und aktives Engagement der Menschen in der Region,

Saargau und Warndtwald - Natur und Landschaft als Ressource.

Der LAG-Vorstand hat in seiner Sitzung am 27. September die Rahmenbedingungen festgelegt für den zweiten Projektaufruf. Danach beginnt die Frist, innerhalb derer Projekte eingereicht werden können, am 1. November - wer Pläne hat, sollte sich also jetzt mit deren Feinschliff sputen. Auch Anträge, die bei der ersten Runde zurückgestellt wurden, können jetzt wieder eingereicht werden. Insgesamt stehen für den zweiten Aufruf 200 000 Euro an Fördermitteln bereit.

Projektanträge können sowohl von öffentlichen als auch von privaten Antragstellern eingereicht werden. Komplette Unterlagen - dazu gehören der Projektantrag und der Bewertungsbogen sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht - müssen bis zum Stichtag am 31. Januar 2017 bei der LAG-Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Mindestfördersumme beträgt 5000 Euro (so genannte Bagatellgrenze); Projektanträge mit einem geringeren Fördervolumen können nicht berücksichtigt werden.

Ehe Projekte-Macher ihre Vorhaben einreichen, sollten sie unbedingt Kontakt aufnehmen zur LAG-Geschäftsstelle. Die hat ihren Sitz im Rathaus Großrosseln, Klosterplatz 2, Raum 103, und ist telefonisch erreichbar unter der Nummer (0 68 98) 4 49-1 08.

Weitere Infos und Projektunterlagen zum Herunterladen sind im Internet zu finden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort