Wind um Windenergie weht schärfer

Weiskirchen · Unmittelbar vor der letzten Sitzung des Weiskircher Gemeinderates vor der Kommunalwahl, die am heutigen Donnerstag um 18 Uhr im Rathaus beginnt, hat die Debatte um das Thema Windenergie nochmals an Schärfe gewonnen. Planer und Betreiber des Windparks auf dem Schimmelkopf wehren sich gegen Kritik an dem Vorhaben und am Verhalten der Verwaltungsspitze.

Am heutigen Donnerstag wird der Gemeinderat von Weiskirchen um 18 Uhr noch einmal vor der Kommunalwahl am Sonntag zu einer Sitzung zusammenkommen. Und wieder wird es dabei um das Thema Windkraft gehen, das in den vergangenen Monaten wiederholt für heftige Kontroversen im Rat sorgte. Mit dem Satzungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Gemeinde will Weiskirchen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Windparks schaffen, der auf dem Schimmelkopf unmittelbar an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz entstehen soll. Vier Windkraftanlagen mit jeweils rund 200 Metern Gesamthöhe sollen dort in einer Waldfläche, die sich im Besitz der Gemeinde befindet. errichtet werden. Die Firma Juwi hat den Windpark geplant und soll ihn später auch betreiben, wobei die Bürger-Energiegenossenschaft (BEG) Hochwald als einer der Partner in der späteren Betreibergesellschaft vorgesehen ist.

Unmittelbar vor der Ratssitzung hat Henry Selzer, der Vorstandsvorsitzende der BEG, das Projekt gegen Kritik unter anderem der Ratsfraktion der Freien Wähler-Gemeinschaft (FWG) sowie der Bürgerinitiative "Gegen Windkraftanlagen im Wildpark und im Wald" (SZ vom 13. Mai) in Schutz genommen. Die FWG hat wegen der Rodungsarbeiten am Schimmelkopf, die im Zuge der geplanten Errichtung der Windräder im Frühjahr erfolgten, sogar Strafanzeige gegen den Weiskircher Bürgermeister Werner Hero (CDU) gestellt. Ihr Vorwurf: Hero habe gegen das saarländische Waldgesetz und dasNaturschutzgesetz verstoßen, indem er die Rodungen unmittelbar nach dem Bescheid der zuständigen Behörde habe beginnen lassen.

"Vorwurf unbegründet"Diesen Vorwurf hält Selzer für unbegründet: "Verwaltung und Bürgermeister haben sich korrekt verhalten." Das saarländische Umweltministerium habe der Gemeinde Weiskirchen mit Schreiben vom 13. Januar mitgeteilt, dass die von Bürgermeister Hero angezeigten Baumfällungen am Schimmelkopf die gesetzlichen Vorgaben des Paragrafen 12 im Landeswaldgesetz erfülle und somit zulässig sei. In dem Schreiben heißt es wörtlich: "Die Maßnahme wurde fristgerecht gemeldet und kann durchgeführt werden." Die strittige Passage im Gesetz, wonach Kahlhiebe bis zu einer Größe von einem Hektar (um die es sich hierbei handelte) "spätestens sechs Wochen vor ihrer Ausführung" bei der Forstbehörde schriftlich anzuzeigen seien, ist nach Ansicht von Selzer so zu verstehen, dass die Behörde damit einen Zeitraum von sechs Wochen zur Bearbeitung einer entsprechenden Rodungs-Anmeldung besitzt. Es handele sich nicht um eine Wartefrist, die nach Erteilung der Rodungsgenehmigung eingehalten werden müsse, wie es von Seiten der Kläger angeführt worden war.

"Wahltaktisch motiviert" Der BEG-Vorstandschef, der für die Grün-Alternative Liste auch im Weiskircher Gemeinderat sitzt, sieht die fortwährenden politischen Scharmützel um die Windenergie in erster Linie wahltaktisch motiviert: "Es geht um Polarisierung und Zuspitzung." Den Gegnern des Windparks gehe es nicht mehr um die Sache - "sonst würden wir uns längst in einem konstruktiven Dialog befinden". Selzer weist darauf hin, dass die Anfang April erteilte Genehmigung für den Windpark von der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), mit sehr strengen Auflagen verknüpft worden ist. "Es sind allein 19 ökologische Ausgleichsmaßnahmen am Schimmelkopf vorgeschrieben." Rund acht Prozent der prognostizierten Erträge für den Windpark würden durch diese Auflagen, die unter anderem ein Anhalten der Windräder zu bestimmten Zeiten oder unter bestimmten Umständen vorsehen, verloren gehen. Selzer weiter: "Das Ausmaß der naturschutzrechtlichen Einschränkungen am Schimmelkopf ist das am weitesten reichende von allen Windparks in der Umgebung." Darum sieht er das Vorhaben auch gut gewappnet gegen mögliche juristische Überprüfungen: Es werde "nie und nimmer" zu Klagen gegen die Genehmigung für den Windpark kommen, urteilt Selzer.

Die Firma Juwi, die den Windpark am Schimmelkopf geplant hat und ihn auch später betreiben will, will nach eigenem Bekunden im Juni mit den vorbereitenden Arbeiten an den Zuwegungen zur Errichtung der vier Windräder beginnen. Stefan Kuczera, Projektmanager bei Juwi für das Saarland und Rheinland-Pfalz, erklärte gegenüber der SZ: "Die Arbeiten an den Fundamenten sollen im August anlaufen. Wir wollen die erste Anlage im November in Betrieb nehmen." Bis Ende des Jahres sollen sich nach seinen Worten alle vier Windräder auf dem Schimmelkopf drehen.

Am 8. April hatte Juwi vom zuständigen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImsch) zur Realisierung des Windparks erhalten. "Die zuständigen Behörden sehen offensichtlich keinde Bedenken hinsichtlich einer möglichen Gesundheitsgefährdung", sagte Kuczera mit Blick auf das Schreiben der Geschäftsführung des Klinikträgers CTT an die saarländische Innenministerin Monika Bachmann. In dem Brief hatte die Geschäftsführung der CTT "erhebliche Bedenken" gegen den geplanten Windpark geltend gemacht. Die CTT verwies in dem Brief unter anderem auf "durch medizinische Gutachten nachweislich belegte" Gesundheitsbeeinträchtigungen, die von Windkrafträdern ausgingen - und die somit auch den Patienten der Weiskircher Rehaklinik, die sich in Trägerschaft der CTT befinden, drohen. Die CTT-Geschäftsführung weist auf Lärmbelästigungen und gesundheitliche Einschränkungen durch den Infraschall hin, den die Windräder erzeugen. Dazu Kuczera: "Die Geräusche der Windräder sind bei den Hochwaldkliniken nicht zu hören." Die Anlagen befinden sich nach seinen Worten mindestens 1800 Meter vom Klinikgelände entfernt - wegen der Topografie sei der Windpark von der Klinik aus noch nicht einmal zu sehen.

Eine strittige Frage bei den Planungen für den Windpark ist auch, ob es am Schimmelkopf eine Wochenstube der streng geschützten Mopsfledermaus gibt - dies wäre nach geltendem Recht möglicherweise ein Ausschlusskriterium für die Genehmigung des Windparks. Hinsichtlich der Frage, ob in dem Gebiet tatsächlich Mopsfledermäuse ihren Nachwuchs zur Welt bringen (also eine Wochenstube haben), gibt es unterschiedliche Einschätzungen von Gutachtern. Die Genehmigungsbehörde hat nach Kuczeras Darstellung daher strenge Auflagen für den Betrieb des Windparks erlassen: "Wir müssen die Anlagen bei Temperaturen über minus fünf Grad Celsius und bei Windgeschwindigkeiten unter sieben Metern in der Sekunde in einem Zeitraum von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang am nächsten Morgen anhalten." Das sei jener Zeitraum, unter dem unter den genannten Witterungs- und Windbedingungen Fledermäuse aktiv sind.

Durch solche so genannten Vorsorgeabschaltungen lassen sich nach Kuczeras Worten die "Schlagverluste", also die Zahl der durch Windräder getöteten Fledermäuse, um rund 90 Prozent reduzieren. Ebenso seien vorsorgliche Abschaltungen der Windkraftanlagen an jenen Tagen vorgeschrieben, an denen mit dem Zug von Kranichen zu rechnen sei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort