Rechnungshof fordert zentrales Arbeitsgericht Finanzprüfer fordern Verträge zum Flughafen-Marketing an

Saarbrücken. Der Landesrechnungshof hält das ehrgeizige Ziel der Landesregierung, spätestens ab dem Jahr 2020 einen Haushalt ohne Neuverschuldung aufzustellen unter bestimmten Rahmenbedingungen für "durchaus erreichbar". Darauf verwies Rechnungshof-Präsident Manfred Plaetrich (Foto: rup) am Donnerstag bei der Vorstellung des Berichtes seiner Behörde für 2008

Saarbrücken. Der Landesrechnungshof hält das ehrgeizige Ziel der Landesregierung, spätestens ab dem Jahr 2020 einen Haushalt ohne Neuverschuldung aufzustellen unter bestimmten Rahmenbedingungen für "durchaus erreichbar". Darauf verwies Rechnungshof-Präsident Manfred Plaetrich (Foto: rup) am Donnerstag bei der Vorstellung des Berichtes seiner Behörde für 2008. Plaetrich sagte, Voraussetzungen seien eine gute konjunkturelle Entwicklung, eine konsequente Reduzierung der Ausgaben und die vereinbarte Konsolidierungsbeihilfe.

Finanzminister Peter Jacoby griff die Hinweise noch am Donnerstag auf und sieht sich bestärkt, 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Zugleich wertete er den Bericht der Prüfer als Anerkennung der sparsamen Haushaltsführung durch die Landesregierung.

Plaetrich präsentierte den Jahresbereicht gemeinsam mit seinen Kollegen Karl Albert, Manfred Jacobs und Titus Loch und machte kritische Anmerkungen zu den saarländischen Arbeitsgerichten. Ein Ländervergleich, für die Jahre 2004 bis 2006, habe ergeben, dass die Saar-Arbeitsgerichte "insgesamt durchgängig" mit unter dem Bundesdurchschnitt liegenden Leistungskennzahlen aufwarten. Konkret sprach Plaetrich von einer "Unterauslastung", weil zu viel Personal bei den Gerichten in Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen eingesetzt sei. Insgesamt zählten die Kontrolleure 42 Mitarbeiter, davon zwölf Richter an den drei Standorten. Das Justizministerium habe zwischenzeitlich eingeräumt, dass zwei Stellen eingespart werden könnten. Der Rechnungshof fordert, künftig für das gesamte Land ein zentral zuständiges Gericht einzurichten. Mit der Zentralisierung könnten jährlich 350 000 Euro eingespart werden. Das Landesarbeitsgericht könne aus Prüfersicht sogar mit dem in Rheinland-Pfalz fusionieren.

Kritik üben die Prüfer auch am Arbeitsablauf in Finanzämtern. Bei der Erhebung der Grunderwerbssteuer sei Geld verschenkt worden. So seien 66 steuerrelevante Grundstücksgeschäfte entdeckt worden, von denen der Fiskus nichts gewusst habe. Nachträglich seien Bescheide über mehr als 300 000 Euro ergangen. Einige Fälle seien aber verjährt. Plaetrich: "Die Grunderwerbssteuerstellen schöpfen ihre Möglichkeiten, entscheidungserhebliche Sachverhalte festzustellen, in der Regel nicht aus."

Von einem "Trauerspiel" sprach Plaetrich mit Hinweis auf den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in Ottweiler. Hier sei bereits 1996 vereinbart worden, dass das Land die Anlage plane und bau, sie aber Ende 2001 von der Stadt übernommen werde. Dies sei bis heute unterblieben. Dem Land sei bisher - ohne Verwaltungskosten - ein Schaden von 130 000 Euro entstanden.

Durchaus gravierende Beanstandungen schreiben die Prüfer der Landesmedienanstalt in die Bücher. 144 000 Euro aus Rundfunkgebühren seien "zweckwidrig" verwendet worden. Der Betrag stehe deshalb dem SR zu. Konkret wurde das als Investitionsrücklage zugewiesene Geld zum Kauf von Wertpapieren genutzt. Zudem habe die Anstalt in ihrer Eröffnungsbilanz unzulässige Pensionrückstellungen in Höhe von 604 774 Euro gebildet. Saarbrücken. Der Landesrechnungshof wird sich in den Fall eines möglichen Interessenkonfliktes von Flughafen-Chef Professor Friedrich Schwan einschalten. Präsident Manfred Plaetrich kündigte an, dass die Marketing-Verträge, die der Flughafen mit Schwans Firma EAC (Euro Aviation Consult) abgeschlossen habe, "umgehend" zur Prüfung angefordert werden. Plaetrich sagte, nach seinen Informationen handele es sich dabei um Altverträge, die abgeschlossen worden seien, als Schwan noch nicht Flughafenchef gewesen sei. Die Verträge würden jetzt abgeblich unter Kontrolle des Aufsichtsrates abgearbeitet. Der Rechnungshofs-Präsident erklärte, die aktuelle Situation sei "kein Normalzustand und kein befriedigender Zustand". Er halte dies aber "noch für hinnehmbar". Der Geschäftsführervertrag Schwans sei den Prüfern zwischenzeitlich nach Anforderung zugestellt worden. Normalerweise würden solche Verträge aber ohne Aufforderung vorgelegt. mju

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort