Polizist wegen Körperverletzung vor Gericht

Saarbrücken · Laut Aktenlage schien der Fall klar: Ein Demonstrant griff einen Polizisten an, der wehrte sich mit dem Stock. Aber ein Video zeigt: Es gab keinen Angriff auf den Beamten. Die Akten sind falsch. Nun steht der Polizist vor Gericht.

. Für den Polizeikommissar auf der Anklagebank des Landgerichts geht es um Alles oder Nichts. Wegen Verfolgung Unschuldiger und Körperverletzung hat das Amtsgericht den Familienvater bereits zu eineinhalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Seit Freitag geht es um die Frage, ob die Richter in zweiter Instanz bei dieser Linie bleiben. Sollten sie den Beamten rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilen, muss er den Staatsdienst automatisch verlassen.

Im Jahr 2004 hatte der Mann bei der Polizei angefangen, zwischen 2007 und 2014 war er bei der Bereitschaftspolizei. Ende Juli 2013 mussten er und seine Kollegen nach Saarbrücken . Dort gab es eine Mahnwache für einen verurteilten Nazi-Verbrecher. Dagegen gingen linke Demonstranten auf die Straße. Dazwischen stand die Polizei , die beide Seiten auseinander halten sollte. Aber das klappte nicht immer. Nach einer ersten handfesten Rangelei vor der Saar-Galerie gab es ein erneutes Gerangel auf dem Weg zum Bahnhof. Dabei schlug der Beamte mit dem Schlagstock zu. Er traf einen 22-Jährigen an der Schläfe. Der junge Mann ging mit einer blutenden Kopfwunde zu Boden und kam in eine Klinik.

Tags darauf schrieb der Polizist den erforderlichen Bericht über den Einsatz des Schlagstockes. Darin steht, dass die Polizei von linken Demonstranten mit Faustschlägen angegriffen worden sei. Einer der Linken sei mit erhobenen Fäusten und lautem Geschrei auf ihn losgelaufen. Daraufhin habe er mit dem Stock in Richtung Schulter des Angreifers geschlagen aber versehentlich, im Zuge der verschiedenen Bewegungen, den Kopf getroffen.

Dieser Vermerk mündete in einem Ermittlungsverfahren gegen den verletzten Demonstranten wegen Verdachts des Landfriedensbruches und der Körperverletzung . Der Fall schien klar, auch mit Blick auf ähnliche Angaben eines anderen Polizisten . Aber dann brachte einer der Demonstranten ein zweiminütiges Video zur Polizei , auf dem der Vorfall klar zu sehen ist. Man erkennt dort zwar ein kurzes Gerangel zwischen linken und rechten Demonstranten . Aber es gibt keine Faustschläge oder massiven Angriffe gegen Beamte . Und man sieht den Polizisten , der mit dem Stock den Mann niederschlägt.

Damit war der Vorwurf des Landfriedensbruchs vom Tisch. Stattdessen wurde der Polizist zum Angeklagten. Bei einer Verurteilung wegen Verfolgung Unschuldiger droht ihm ohne mildernde Umstände eine Strafe von mindestens einem Jahr Gefängnis auf Bewährung. Und mildernde Umstände sind derzeit nicht in Sicht. Der Beamte hält den Stockschlag bis heute offenbar nicht für falsch, weil er sich selbst oder Kollegen bedroht fühlte. Zudem sagte er, dass er in dem Einsatzbericht das geschrieben habe, woran er sich damals erinnerte. Der Prozess wird fortgesetzt.

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