Prügelnder Polizist scheitert in Berufungsinstanz

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat gestern die Berufung eines Polizeikommissars gegen seine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zurückgewiesen. Damit ist das Beamtenverhältnis per Gesetz beendet.

Die Urteilsbegründung des Vorsitzendes Richters einer Berufungskammer am Landgericht war ein Lehrstück in Staatsbürgerkunde. Es ging um einen Polizisten , der bei einer Demo in Saarbrücken grundlos einen Studenten mit dem Schlagstock niedergeschlagen hatte. Der Beamte merkte offenbar, dass er sich im Eifer des Gefechts vergaloppiert hatte. Also "schönte" er seinen Einsatzbericht und machte damit das Opfer zum Täter. Doch dann tauchte das Video eines Journalisten auf. Darauf war klar erkennbar, dass keineswegs linke Demonstranten im Umfeld einer von Rechten veranstalteten Mahnwache prügelnd und tretend auf Polizisten losgingen.

Der falsche Bericht über den Einsatz des "Einsatzmehrzweckstockes" landete beim Staatsschutz. Hier wurde der Student identifiziert - der prügelnde Beamte half dabei. Dabei ist seine Aussage, er habe nichts gegen den Studenten in die Wege leiten und nur seinen Kopf aus der Schlinge ziehen wollen, widerlegt.

Die Strafbarkeit der Verfolgung Unschuldiger diene nicht primär dem Schutz Betroffener, sondern dem Erhalt des Vertrauens in die staatliche Rechtspflege, so der Vorsitzende Richter. Dieser Straftatbestand werde sogar durch Unterlassung erfüllt. Besonders erschwerend wiege der Umstand, dass Selbstbegünstigung das Motiv des Polizisten war. Der Kommissar steckte in einem Dilemma - den unrechtmäßigen Schlagstockeinsatz zugeben oder einen erfundenen linken, gewalttätigen Demonstranten ins Spiel bringen. Dabei hatte er den falschen Weg gewählt.

Das Urteil der Amtsrichterin, eineinhalb Jahre Gefängnis auf Bewährung und 2000 Euro für den geschädigten Studenten , hat Bestand. Dem Beamten bleibt die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesgerichtshof .

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort