Offene Fragen nach Baugenehmigung

Saarbrücken · Nachdem die Untere Bauaufsicht grünes Licht für den Weiterbau des neuen Hochhauses der Saarbrücker Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) gegeben hat (wir berichteten), sieht die Grünen-Fraktion im Landtag einige offene Fragen.

 Seit 2013 steht das fertige HTW-Hochhaus leer. Foto: R. Lorenz

Seit 2013 steht das fertige HTW-Hochhaus leer. Foto: R. Lorenz

Foto: R. Lorenz

"Die Studierenden und HTW-Mitarbeiter haben ein Recht darauf zu erfahren, wie das Standortkonzept der HTW künftig aussehen und wann das neue Gebäude bezugsfähig sein wird", sagte der Abgeordnete Michael Neyses . Das neunstöckige Gebäude darf seit 2013 wegen Mängeln beim Brandschutz nicht bezogen werden. Der Investor, die Falko GmbH aus München, hält einen Einzug zum Wintersemester 2016 für denkbar.

Neyses forderte die Landesregierung auf, die Kosten offenzulegen, die durch die Verzögerungen am Neubau entstanden seien, insbesondere die Mietkosten für die Ausweichstandorte. Da abzusehen sei, dass die Studierenden nun doch früher als geplant das neue Gebäude beziehen können, müsse die Landesregierung erklären, ob sie nun eine vorzeitige Aufgabe des Standorts in Göttelborn, an den der Studiengang Architektur ausgelagert werden soll, in Erwägung zieht. Zudem forderte er Auskunft darüber, welche weiteren Schritte die Landesregierung im Rechtsstreit mit dem Investor unternehmen und inwieweit sie die entstandenen Zusatzkosten einfordern wolle.

Auch die FDP in Saarbrücken plädiert für eine möglichst frühe Nutzung des HTW-Hochhauses, um den Studierenden "den unzumutbaren Weg nach Göttelborn" zu ersparen. "Da schon heute feststeht, dass es eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Mehrkosten und Schadenersatzansprüche geben wird, folgt daraus zwingend, dass die Immobilie möglichst unmittelbar nach erfolgreicher Bauabnahme vom studentischen Betrieb genutzt werden muss", sagte der Kreisvorsitzende der FDP Saarbrücken-Stadt, Roland König.

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