Richter und Anwälte können mit Reform leben

Saarbrücken · Dass sich künftig nicht mehr jedes Amtsgericht um „Exotenfächer“ kümmern soll, finden Richter und Anwälte richtig. Sie fürchten jedoch, dass auch Familien- oder Strafsachen zentralisiert werden könnten.

 An den zehn Amts- und drei Arbeitsgerichten im Land wird es Veränderungen geben. Foto: Fotolia

An den zehn Amts- und drei Arbeitsgerichten im Land wird es Veränderungen geben. Foto: Fotolia

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Die Richter und Rechtsanwälte im Saarland können mit der geplanten Strukturreform der Arbeits- und Amtsgerichte im Saarland leben, warnen die Landesregierung aber vor weitergehenden Schritten. Der Saarländische Richterbund, der rund 230 Richter und Staatsanwälte organisiert, und der 900 Mitglieder starke Saarländische Anwaltverein (SAV) pochen insbesondere darauf, dass klassische Zuständigkeiten wie Zivil-, Familien- und Strafsachen nicht zentralisiert werden, sondern aus Gründen der Bürgernähe bei den zehn Amtsgerichten in Saarbrücken , Saarlouis, Lebach, Merzig, Völklingen, St. Wendel, Neunkirchen, Ottweiler, St. Ingbert und Homburg bleiben.

Das saarländische Justizministerium will "Exotenfächer" wie Landwirtschafts-, Honorar- oder Urheberrecht, mit denen sich Amtsrichter nur selten beschäftigen müssen, landesweit an einem Gericht konzentrieren. So sollen sich Richter auf diese Rechtsgebiete besser spezialisieren können. "Das sind wir bereit mitzutragen", sagte SAV-Präsident Olaf Jaeger - sofern etwa das Familien-, Jugendstraf- oder Nachbarschaftsrecht an jedem Amtsgericht erhalten bleibe. "Dem rechtssuchenden Bürger ist mit einem kompetenten Richter mehr gedient als mit einem ortsnahen Richter", sagte Jaeger. Auch der Vorsitzende des Richterbundes, Werner Kockler, signalisierte Zustimmung, erklärte aber, er fürchte, dass es am Ende nicht bei den "Exotenfächern" bleiben werde.

Die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte in Saarbrücken , Saarlouis und Neunkirchen am Standort Saarbrücken wird von Richtern und Anwälten mit gemischten Gefühlen betrachtet. Kockler bezeichnete diesen Schritt unter dem Strich als sinnvoll, auch wenn dadurch Bürgernähe verloren gehe. Die Arbeitsgerichte haben jeweils zwischen zwei und vier Richterstellen. Durch eine Zusammenlegung soll die Arbeitsbelastung bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Massenentlassungen oder Zahlungsschwierigkeiten eines Betriebs gleichmäßiger verteilt werden.

Der SAV, der in den vergangenen Monaten gegen eine Zentralisierung der Arbeitsgerichte gekämpft hatte, scheint nun erleichtert, dass der neue zentrale Standort wenigstens nicht Neunkirchen ist. "Wir haben gesagt: Wenn schon eine Zusammenlegung, dann in Saarbrücken ", sagte SAV-Präsident Olaf Jaeger. Gegen den Standort Neunkirchen sprach aus Sicht des Anwaltvereins, dass er für auswärtige Anwälte, die für Arbeitsgerichtsprozesse mit dem Flugzeug oder mit der Bahn ins Saarland kommen, ungünstig gelegen sei.

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