Kita-Streik: Erstattung der Gebühren erst nach einer Satzungsänderung

Saarbrücken · Viele Eltern warten darauf, dass die Verwaltung ihnen wegen des vierwöchigen Streiks in den Kindertagesstätten im Mai und Juni die Elternbeiträge zurücküberweist, weil sie das Angebot nicht nutzen konnten.

Doch nach der gültigen Satzung hätten die Eltern keinen Anspruch auf eine Erstattung, teilt die Verwaltung in einer Vorlage zur Stadtratssitzung mit. Denn die Saarbrücker Stadtverwaltung sei nicht verantwortlich für den Streik.

Trotzdem stellte der Stadtrat jetzt klar, dass die Erstattung für den Streik in Kitas, Horten und Ganztagsschulen gezahlt werden soll. Die Fraktionen beauftragten die Verwaltung, die Voraussetzungen für die Satzungsänderung vorzubereiten. Einen Beschlussvorschlag soll sie in der ersten Sitzung nach der Sommerpause dem Stadtrat vorlegen. Die Stadt will das tun, müsse sich aber eventuell auch mit der Kommunalaufsicht abstimmen.

Der Streit zwischen der Gewerkschaft Verdi und den kommunalen Arbeitgebern ist aber noch nicht vom Tisch, nachdem Verdi den Schlichterspruch abgelehnt hatte.

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