Commerçon will Inklusion an weiterführenden Schulen verschieben

Saarbrücken · Am Entwurf des Saarländischen Bildungsgesetzes stehen Änderungen bevor: Bildungsminister Commerçon will die Zeitpunkte der Inklusion behinderter Schüler verschieben und jahrgangsübergreifenden Unterricht einführen.

Der saarländische Bildungsminister will das Bildungsgesetz ändern. Nach der externen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an Schulen will Ulrich Commerçon (SPD) mit der Inklusion behinderter Kinder an den beruflichen Schulen nicht wie ursprünglich vorgesehen im Schuljahr 2020/21 beginnen, sondern früher. Der Zeitpunkt dafür sei noch offen.

Umgekehrt werde überlegt, die für das Schuljahr 2015/16 geplante Einführung der Inklusion an den weiterführenden Schulen um ein Jahr nach hinten zu verschieben. "Wichtig ist, dass wir genug Zeit haben, die konzeptionellen Voraussetzungen zu schaffen", erklärte Commerçon. Anders als bei den Grundschulen fehle noch die tiefgehende Analyse.

Zur Debatte um die Inklusion an Gymnasien kündigte er eine Klarstellung an: "Es war nie der Sinn, das Gymnasium von der Inklusion auszunehmen. Da werden wir eine Änderung am Gesetzestext vornehmen. Der Bildungsauftrag ist am Gymnasium ein anderer als an den Gemeinschaftsschulen oder den beruflichen Schulen. Das Gymnasium hat den Auftrag, die Kinder zur allgemeinen Hochschulreife zu führen. Die Frage ist, für welche Kinder ist welche Schule der ideale Förderort?" Schon heute gebe es an Gymnasien eine intensive Integration, etwa von Autisten mit hoher Begabung. Die Gleichwertigkeit mit den Gemeinschaftsschulen sieht er nicht gefährdet: "Gleichwertigkeit heißt nicht Gleichartigkeit."

Darüber hinaus gebe es durch die Gesetzesänderung neue pädagogische Methoden, die den Lehrern den Umgang mit dem unterschiedlichen Wissensstand in den Klassen erleichtern sollen. "Im ersten Schuljahr sind die Kinder vom Entwicklungsstadium zwischen 4,5 und 8 Jahre alt", sagt Commerçon. Daher könne jahrgangsübergreifender Unterricht sinnvoll sein. Dies sollen Schulen ohne Sondergenehmigung einführen können. Außerdem: "Ein Kind mit Lese-Rechtschreib-Schwäche kann ein anderes Diktat bekommen als seine Mitschüler", erklärt Commerçon. Momentan seien die Lehrer noch verpflichtet, diesen Kindern eine schlechte Note zu geben, da sie nicht das geforderte Leistungsniveau erreichen. Eine Versetzungsentscheidung werde erst nach der dritten Klasse getroffen. Kein Lehrer werde gezwungen, die Methoden zu nutzen, betonte der Bildungsminister. Am 19. März soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden, damit es pünktlich zum neuen Schuljahr verabschiedet ist.

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