Bewährungsstrafe für geständigen Drogendealer

Saarbrücken · Eine letzte Chance auf ein Leben in Freiheit hat ein Drogendealer bekommen. Er wurde „nur“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er von sich aus in Therapie gegangen war und die Namen von Lieferanten und Kunden genannt hatte.

Die kriminelle Lebensbeichte eines 30 Jahre alten Saarländers hat den Mann vor einem langen Aufenthalt hinter Gittern bewahrt. Anstelle einer mehrjährigen Haftstrafe wegen bewaffneten Drogenhandels wurde der Angeklagte lediglich zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er seine bisherige Drogentherapie fortsetzen. Mit diesem milden Urteil wollten die Richter des Landgerichts ausdrücklich das kooperative Verhalten des Mannes belohnen. Das Ganze wurde verbunden mit dem Wunsch, "dass wir uns vor Gericht nie mehr wiedersehen".

Der nicht vorbestrafte Saarländer hatte bis 2013 ein unauffälliges Berufs- und Familienleben geführt. Dann ging seine Beziehung in die Brüche und er geriet auf die schiefe Bahn, konsumierte selbst Drogen und begann im November 2013 mit dem Drogenhandel. Zunächst kaufte er einmal im Monat bei seinem Lieferanten jeweils 100 Gramm Marihuana und 100 Gramm Amphetamin. Die Drogen verkaufte der 30-Jährige anschließend in seiner Wohnung an acht regelmäßige Kunden. Nach vier Monaten im Geschäft - mit dem der Mann auch seinen Eigenbedarf deckte - wurden die Mengen größer. Nun ging es bei drei Lieferungen um jeweils 500 Gramm Marihuana und 500 Gramm Amphetamin. Ende Mai 2014 waren es schließlich 500 Gramm Marihuana und ein Kilo Amphetamin.

Die Drogen wurden im Keller des Angeklagten deponiert. Dort wurden sie zum großen Teil von der Polizei gefunden - zusammen mit einer Feinwaage und diversen Waffen. Rückblickend scheint der Angeklagte mit diesem Ablauf nicht unglücklich zu sein. Nach Feststellung der Richter war ihm schon während seiner Taten bewusst geworden, dass es so nicht weitergehen könne. Er habe deshalb eigenständig eine Drogentherapie begonnen. Nach der Durchsuchung habe er frühzeitig mit der Polizei kooperiert. Er habe die Namen von Lieferanten und Kunden genannt. Diese Kooperationsbereitschaft müsse belohnt werden, so das Fazit der Richter. Das gelte insbesondere dann, wenn jemand Leute ans Messer liefere, die im Drogenhandel über ihm stehen.

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