Wieso ein Familiengrab nicht für die Familie ist

Riegelsberg. Wenn Frau B. (vollständiger Name der Redaktion bekannt) einmal tot ist, dann darf sie nicht im Familiengrab - neben Mann, Vater und Sohn - ruhen, sondern muss in ein abgelegenes Einzelgrab. Wegen einer Vorschrift der Riegelsberger Friedhofsordnung. B

 Wer auch noch 30 Jahre nach dem Tod seines Ehepartners mit diesem im Grab wiedervereint sein möchte, der hat unter Umständen Pech gehabt, denn die Behörden reden mit. Foto: Becker & Bredel

Wer auch noch 30 Jahre nach dem Tod seines Ehepartners mit diesem im Grab wiedervereint sein möchte, der hat unter Umständen Pech gehabt, denn die Behörden reden mit. Foto: Becker & Bredel

Riegelsberg. Wenn Frau B. (vollständiger Name der Redaktion bekannt) einmal tot ist, dann darf sie nicht im Familiengrab - neben Mann, Vater und Sohn - ruhen, sondern muss in ein abgelegenes Einzelgrab. Wegen einer Vorschrift der Riegelsberger Friedhofsordnung. B.s Sohn hat sich deshalb an die Saarbrücker Zeitung gewandt: "Die Mutter geht davon aus, dass sie im Familiengrab beerdigt wird. Wenn sie hört, dass das nicht geht, kriegt sie einen Herzschlag."

Hier ruht auch ein Sohn

Die Familie B. stammt aus Riegelsberg, wohnt aber seit zwölf Jahren in Völklingen. Schon im Jahr 1981 starb B.s Ehemann. Die Familie kaufte sich daraufhin auf dem Riegelsberger Friedhof ein Familiengrab. Auf den Grabstein wurde nicht nur der Name und das Todesdatum des Mannes, sondern auch der Name der Frau geschrieben. Weil jeder davon ausging, dass die Familie nach dem Tode wiedervereint sein wird. 1990 starb B.s Vater und 1995 auch noch ihr zweiter Sohn. Beide wurden im Familiengrab beerdigt. Jetzt läuft die Liegefrist des Grabes aus, und die Familie bat die Gemeindeverwaltung um eine Fristverlängerung. Diese wurde mit Hinweis auf die Friedhofsordnung jedoch abgelehnt. "Eine Verlängerung der Liegefrist kann man nur innerhalb der ersten fünf Jahre beantragen, erklärte man mir." Die Mutter müsste also noch in diesem Jahr sterben, um in das Grab zu kommen, erklärte der entrüstete Sohn der SZ. Eine Ausnahmegenehmigung könne auch nicht erteilt werden, weil das Grabfeld eingeebnet werden soll.

Der Sohn ist empört, weil ihn damals, beim Tode des Vaters, niemand aufgeklärt habe, dass seine Mutter im Falle eines langen Lebens nicht in das Familiengrab kommt. "Wessen Aufgabe ist es, die Angehörigen über solche Dinge aufzuklären? Aufgabe der Verwaltung? Oder des Bestatters?", so der Sohn, der betont: "Wir sind zu jedem Entgegenkommen bereit. Hauptsache, die Mutter kommt in das Familiengrab."

Kürzlich fand ein persönliches Gespräch zwischen Bürgermeister Klaus Häusle und der Familie B. statt. Dazu Häusle: "Es ist außerordentlich bedauerlich, dass über die Presse, das heißt in der Öffentlichkeit, eine Angelegenheit diskutiert wird, die aus meiner Sicht mit viel mehr Fingerspitzengefühl und Sensibilität gehandhabt werden müsste." Er betont: "Die Friedhofssatzung ist allgemein verbindlich und regelt auch die Ruhezeiten. Wir müssen für die verstorbenen Bürger verschiedene Grabstätten und -arten anbieten. Das bedeutet, dass freiwerdende Flächen wieder nutzbar gemacht werden müssen. Um beispielsweise neue Erdbestattungen vornehmen zu können, muss ein Feld auf zwei Meter aufgefüllt werden, um dann nach einer Setzungszeit von zwei Jahren wieder benutzt werden zu können. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte ist daher zeitlich begrenzt und in der Satzung geregelt. Ansonsten würde ein Grabfeld niemals frei."

Neu genutzt erst 2031

Im Fall der Familie B. sei die Sache völlig eindeutig: "Eine Verlängerung sei "nur im Bestattungsfall möglich. Dieser liegt aber - Gott sei Dank - nicht vor". Die Regelung sei immer klar gewesen "und ist auch bei zweimaligen, zusätzlichen Urnenbestattungen in diesem Grab 1990 und 1995 immer wieder vertraglich klargestellt worden", so Häusle. Das Grabfeld werde aber erst 2031 neu genutzt, das Grab könne also so lange erhalten bleiben "und das Gedenken und die Trauermöglichkeit ist weiterhin gewährleistet." Das reicht der Familie B. nicht. Sie ist der Auffassung, dass ihr eine vor 30 Jahren gekaufte Leistung verweigert werde. "Ich werde jetzt alle Gemeinderatsmitglieder anschreiben mit der Bitte um Änderung der Friedhofssatzung", so der Sohn, "außerdem habe ich einen Anwalt mit der Wahrung unserer Rechte betraut."

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