Beitrag zur Eindämmung der Pandemie Keine Gottesdienste nach Weihnachten im Bistum Speyer

Homburg · Im Bistum Speyer, zu dem Homburg mit dem Saarpfalz-Kreis gehört, wird es direkt nach Weihnachten bis zum 10. Januar keine Gottesdienste mehr geben. Im Bistum Trier, zu dem ein Großteil des Saarlandes gehört, ist diese Regelung nicht vorgesehen, wie das Bistum auf SZ-Anfrage mitteilte.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/Daniel Karmann

Das Bistum Speyer schickte an alle katholischen Pfarreien eine entsprechende Dienstanweisung. „Nach den Gottesdiensten an den Weihnachtsfeiertagen wollen wir mit einem Verzicht auf alle öffentlichen Gottesdienste in diesem Zeitraum unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und gegen eine weitere Überlastung von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen in unserem Land leisten“, heißt es in dem Schreiben. Mit diesem Beitrag „unserer gesellschaftlichen Mitverantwortung“ wolle man für den Schutz der Gesundheit eintreten und insbesondere die vulnerablen Bevölkerungsgruppen schützen, heißt es in dem Schreiben.

Daher gelten vom Sonntag, 27. Dezember, bis zum voraussichtlichen Ende des Lockdowns am 10. Januar folgende Regelungen: In dem Zeitraum dürfen keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert werden. Davon ausgenommen sind Beerdigungen. Livestreams von Gottesdiensten (Eucharistiefeiern, Andachten und ähnlichem) sind erlaubt und gewünscht, sofern dies in den Pfarreien möglich ist. An diesen nicht öffentlichen Gottesdiensten dürfen maximal 20 Personen – ausschließlich Mitwirkende – teilnehmen. Somit werden also nach dem zweiten Weihnachtsfeiertag auch in den katholischen Pfarreien in Homburg, Bexbach und Kirkel keine Gottesdienste in diesem Jahr gefeiert.

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