Gerichtsentscheidung Josef Schun muss Feuerwehrchef in Saarbrücken bleiben

Saarbrücken · Die Stadtverwaltung muss den Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr, Josef Schun, wieder auf seinen alten Posten setzen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis entschieden und am Mittwoch, 4. September, bekannt gegeben.

 Der Saarbrücker Feuerwehrchef Josef Schun.

Der Saarbrücker Feuerwehrchef Josef Schun.

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Die Stadt wollte Schun dauerhaft mit anderen Aufgaben betrauen. Dagegen war er vors Verwaltungsgericht gezogen und hatte dort Recht bekommen.

Aber die Stadt wollte sich damit nicht abfinden und zog vors Oberverwaltungsgericht. Das aber stellte jetzt fest: Das Urteil des Verwaltungsgerichtes war korrekt. Die Absicht der Stadt, Schun zu versetzen, stelle eine dauerhafte „Entbindung“ Schuns  „von seinem bisherigen Aufgabenbereich dar“.  Das sei „nicht von einem sachlichen Grund getragen“ und verletze Schuns Anspruch „auf eine seiner Laufbahn und Vorbildung gemäße Verwendung“. Also sei Schuns Versetzung „ermessensfehlerhaft ergangen“.

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