Verwaltungsgericht verlangt Feuerwehrchef darf zurück auf seinen Posten

Saarbrücken · Weiterer Sieg für Josef Schun, weitere Schlappe für Oberbürgermeisterin Charlotte Britz. Aber noch ist der Rechtsweg nicht zu Ende.

 Richter verlangen: Die Landeshauptstadt Saarbrücken muss Berufsfeuerwehrchef Josef Schun seine alte Stelle zurückgeben. (Archivbild)

Richter verlangen: Die Landeshauptstadt Saarbrücken muss Berufsfeuerwehrchef Josef Schun seine alte Stelle zurückgeben. (Archivbild)

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) hat eine richterliche Anordnung des Verwaltungsgerichtes aus Saarlouis erhalten. Demnach muss sie dem ehemaligen Chef der Berufsfeuerwehr, Josef Schun, seinen alten Posten zurückgeben. Nach Angaben der Gerichtspressestelle seien die Argumente der Verwaltungschefin widerlegt, wonach es triftige Gründe gegeben hat, Schun die Leitung der Feuerwehr zu entziehen.

Direkt nach der Mitteilung des Gerichts erklärte seine Anwaltskanzlei schriftlich: „Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und gehen davon aus, dass Josef Schun nun unmittelbar wieder seinen Dienst als Leiter des Amtes für Brand- und Zivilschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken aufnehmen kann.“

Britz hatte Schun wegen des aus ihrer Sicht zerrütteten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Feuerwehrchef und dessen Kollegen abgesetzt. Darauf kam er anderweitig im Rathaus unter, übernahm die neugeschaffene Stelle des Brandschutz- und Sicherheitsreferenten im Baudezernat zu gleichen Bezügen.

Schun hatte bereits vor der neuerlichen Entscheidung mehrfach vor Gericht gesiegt. So gab es Beschlüsse, wonach das Verbot, seine Dienstgeschäfte zu führen, als rechtswidrig erachtet wurden (1. März sowie 10. September 2018). Schuns daraus resultierende Versetzung beanstandeten die Richter am Dienstag (9. April) als „evident sachwidrig“, was die Rückkehr an die Feuerwehrspitze bedeutet.

Die Begründung laut Gericht: Schun ist im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Britz entlastet, er habe wegen eines ausgemusterten Feuerwehrautos die Stadt betrogen. Außerdem ist ihm nicht anzulasten, dass die dienstliche Zusammenarbeit seinetwegen unmöglich sei.

Die Stadt Saarbrücken sowie Schun haben nun zwei Wochen Zeit, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einzulegen. Dazu äußerte sich Stadtpressesprecher Thomas Blug in einer ersten Stellungnahme am Mittwoch kurz nach Bekanntgabe der richterlichen Entscheidung nur knapp: „Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes liegt uns erst seit heute Nachmittag vor. Wir werden diesen nun zunächst prüfen.“ Damit ließ er offen, ob die Landeshauptstadt in einer nächsten Instanz rechtlich gegen Schuns Rückkehr auf den alten Posten vorgeht.

Schun ist bereits seit September vergangenen Jahres nach einer monatelangen Hängepartie wieder zurück in den Amtsstuben. Seiner Rückkehr war ein Beschluss des Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren vorausgegangen. Demnach musste die Stadt Schuns Freistellung vom Dienst aufheben. Britz hatte Schun unter anderem wegen einers Betrugsvorwurfs sowie wegen „Störung des Vertrauensverhältnisses“ am 8. März 2018 die Führung der Berufsfeuerwehr entzogen. Schuns Aufgaben bei seiner Rückkehr im September umfassten das Hochwasserrisikomanagement sowie „die Weiterentwicklung des baulichen Brandschutzes in der Landeshauptstadt“, ließ Blug zu jenem Zeitpunkt wissen .

Grund für die Freistellung aus Sicht der Stadt: Die Staatsanwaltschaft warf Josef Schun 2018 vor, ein ausgesondertes Feuerwehrauto an den Verein Aero-Club in Pirmasens verschenkt zu haben. Dort war er zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt selbst Mitglied. Oberbürgermeisterin Charlotte Britz soll dies genehmigt haben, weil Schun ihr erklärt habe, der Wagen sei schrottfreif. Schun bestreitet dies. Weder das Saarbrücker Amts- noch das Landgericht sahen die Betrugsvorwürfe bestätigt. Schun habe seine Chefin Britz nicht getäuscht. So wiesen die Richter die Anklage der Staatsanwaltschaft zurück.

Bereits im Frühjahr 2018 hatte der Ex-Berufsfeuerwehrchef einen ersten Erfolg errungen: Damals erklärte das Verwaltungsgericht die im Dezember 2017 von Britz ausgesprochene zunächst dreimonatige Suspendierung für rechtswidrig. Die Landeshauptstadt hatte den Schritt damit begründet, dass das Vertrauensverhältnis unter anderem zu den Beamten der Berufsfeuerwehr schwer erschüttert gewesen sei. Auslöser dafür: Nach einem verheerenden Wohnhausbrand am Saarufer mit vier Toten hatten Feuerwehrleute schwere Vorwürfe gegen Schun erhoben. Auch zuvor hatte es massive Kritik aus den Reihen der Berufsfeuerwehr am Führungsstil gehagelt. Mitglieder drohten in dem Zusammenhang mit Kündigung.

Mit Blick auf die bisher angespannte Lage heißt es abschließend in Schuns Anwaltsmitteilung: „Unser Mandant ist davon überzeugt, dass sich die bisherigen Konflikte lösen lassen, und wünscht sich keine weitere Fortsetzung der Konfrontation.“

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