Gemeinde Heusweiler verzichtet auf einen Batzen Geld

Heusweiler · 20 Grundstückseigentümer im Heusweiler Ortskern können aufatmen. Ihnen bleibt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für Sanierungsarbeiten erspart. Das hat der Heusweiler Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Beinahe wäre es für rund 20 Grundstücksbesitzer im Rathausumfeld und am Bahnhof teuer geworden. Doch der Heusweiler Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die so genannte "Bagatellklausel" anzuwenden und den Anliegern damit eine finanzielle Beteiligung an Sanierungsarbeiten in den vergangenen zwei Jahrzehnten erspart. Laut Baugesetzbuch hätten Grundstücksbesitzer einen Ausgleich bezahlen müssen, wenn sich der Bodenwert ihrer Grundstücke erhöht hat. Bürgermeister Thomas Redelberger (CDU ): "Wenn man einen Park anlegt und die Gegend schön macht, erhöht sich der Bodenwert des Grundstückes. Dafür müsste der Besitzer einen Ausgleich an die Gemeinde zahlen."

Die Gemeinde hat sich gutachterlich bestätigen lassen, dass die Bodenwerte am Rathaus und am Bahnhof durch die Sanierung gestiegen und die Grundstücke der Anlieger "wertvoller" geworden sind. "Im Rathausbereich liegt eine Wertsteigerung von 4,16 Prozent vor", sagte Redelberger. Damit hätten acht Grundstücksbesitzer jeweils Ausgleichszahlungen in Höhe von 3,95 Euro pro Quadratmeter ihres Grundstückes bezahlen müssen.

Hoher Verwaltungsaufwand

Am Bahnhof liegen Wertsteigerungen bis zu 21 Prozent vor - für die zwölf Grundstücksbesitzer hätte dies bedeutet, Ausgleichszahlungen bis zu 20 Euro pro Quadratmeter leisten zu müssen. Die Gemeinde hätte so 318 000 Euro einnehmen können. Doch Verwaltung und Gemeinderat verzichteten auf diesen dicken Batzen Geld , weil der Verwaltungsaufwand für die Erhebung dieser Ausgleichsbeträge zu hoch gewesen wäre. Redelberger: "Bei den ermittelten Bodenwertsteigerungen von durchschnittlich 6,20 Prozent und hinsichtlich der zu erwartenden Ausgleichsbeträge, die weit unter dem Verwaltungsaufwand liegen, kann von einer geringfügigen Bodenwerterhöhung ausgegangen werden, so dass für das Sanierungsgebiet Ortskern Alt-Heusweiler einschließlich der Erweiterung am Bahnhof die so genannte Bagatellklausel angewendet werden kann." Das sah der Gemeinderat genau so.

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