Flüchtlinge Bundesministerium belehrt Saarbrücken

Saarbrücken · In einem Brief an den Bundesinnenminister hat der Saarbrücker Bürgermeister angeboten, Bootsflüchtlinge aufzunehmen. Die Antwort ist da.

 Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat dem Bundesinnenminister angeboten, 60 zusätzliche Bootsflüchtlinge aufzunehmen. Auf SZ-Anfrage teilte die Stadtverwaltung gestern mit: Im Mai 2019 waren in Saarbrücken insgesamt 8083 Personen aus den Hauptherkunftsstaaten Geflüchteter – Syrien, Afghanistan und Eritrea – gemeldet. Informationen, wie viele davon Flüchtlings- oder Asylbewerberstatus haben, liegen der Stadt nicht vor.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat dem Bundesinnenminister angeboten, 60 zusätzliche Bootsflüchtlinge aufzunehmen. Auf SZ-Anfrage teilte die Stadtverwaltung gestern mit: Im Mai 2019 waren in Saarbrücken insgesamt 8083 Personen aus den Hauptherkunftsstaaten Geflüchteter – Syrien, Afghanistan und Eritrea – gemeldet. Informationen, wie viele davon Flüchtlings- oder Asylbewerberstatus haben, liegen der Stadt nicht vor.

Foto: Javier Fergo/dpa

Der Vorstand des SPD-Ortsvereins St. Ingbert ist  beeindruckt von dem, was sie da in Saarbrücken tun. Dass Saarbrückens Bürgermeister Ralf Latz (SPD) Mitte Juni Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in einem Brief angeboten hat, 60 Bootsflüchtlinge aufzunehmen, und der Saarbrücker Stadtrat das vergangene Woche mit einer Resolution unterstützt hat, ist aus Sicht der St. Ingberter Sozialdemokraten vorbildlich. Auch St. Ingbert solle so handeln, fordern sie.

Ganz so beeindruckt wie in der Saarbrücker Nachbarstadt ist man im Berliner Bundesinnenministerium nicht. In der Stadtratssitzung vergangenen Mittwoch teilte Latz mit, dass der Bundesinnenminister  bisher noch nicht auf sein Angebot, weitere Flüchtlinge aufzunehmen, geantwortet hat. Er habe aber noch mal nachgefragt und an das Angebot erinnert, sagte Latz, nach dem der Rat ihm mit den Stimmen aller Parteien außer der AfD Rückendeckung gegeben hatte.

Am Montag kam nun die Antwort aus Berlin im Saarbrücker Rathaus an. Der Brief, den der zuständige Abteilungsleiter, Ministerialdirektor Ulrich Weinbrenner, unterschrieben hat, klingt nicht so, als hätte Horst Seehofer den Atem angehalten, als Post aus Saarbrücken kam. Weinbrenner bedankt sich bei Latz für die „Aufnahmebreitschaft der Landeshauptstadt Saarbrücken“. Diesem letzten Satz des Briefes ist allerdings das Wort „Dennoch“ vorangestellt.

Im Kern teilt das Bundesministerium dem Saarbrücker Bürgermeister nämlich mit, dass er den Brief an die falsche Adresse geschickt hat. Die Bundesregierung habe sich „in den vergangenen Monaten in mehreren Fällen freiwillig zur Übernahme der Zuständigkeit zur Durchführung von Asylverfahren von aus Seenot geretteten Personen bereiterklärt“, schreibt der Ministerialdirektor. Was klingt wie Reinhard Meys „Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt“, soll wohl heißen: Nicht nur Saarbrücken, auch der Bund tut mehr, als er muss.

Das setze aber nicht die Regeln innerhalb Deutschlands außer Kraft. Es sei „zu beachten, dass die überstellten Personen in Deutschland zunächst ein Asylverfahren durchlaufen“, schreibt das Ministerium und erklärt: „Für die Unterbringung und Verteilung sind daher die entsprechenden Vorschriften des Asylgesetzes maßgeblich.“ Während ihr Asylverfahren läuft, „werden die Asylsuchenden in Aufnahmeeinrichtungen der Länder verteilt“, erklärt das Ministerium weiter. In welchen Städten und Gemeinden die Asylsuchenden dann untergebracht werden, entscheide nicht der Bund, sondern die Länder.

Ralf Latz hätte also nicht an Horst Seehofer, sondern an den saarländischen Innenminister Klaus Bouillon schreiben müssen. Der erfährt nun über einen Umweg ganz offiziell von der Bereitschaft Saabrückens, 60 Bootsflüchtlinge aufnehmen zu wollen. Das Bundesinnenministerium, schreibt Ministerialrat Weinbrenner, habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „gebeten, den jeweiligen Bundesländern bei der Zuweisung von Seenotgeretteten, für deren Asylverfahren die Bundesrepublik  die Zuständigkeit übernommen hat, jene Kommunen zu nennen, welche eine besondere Aufnahmebereitschaft signalisiert haben, um diese bei einer Verteilung zu berücksichtigen“.

Was die Forderung von Latz und Stadtrat angeht, die Bundesregierung solle sich für sichere Häfen einsetzen, teilt das Ministerium mit, dass man das tue. Nach „geltendem Völkerrecht“ obliege die Organisation der Seenotrettung im Mittelmeer aber den Staaten, die am Mittelmeer liegen.

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