Anklage wegen versuchten Mordes Angehörige im Prozess gegen Pfleger aus dem Saarland als Nebenkläger zugelassen

Saarbrücken/Homburg/Völklingen · Im nahenden Prozess gegen den Krankenpfleger Daniel B. wegen versuchten Mordes sind laut einem SR-Bericht nun auch Angehörige mutmaßlicher Opfer als Nebenkläger zugelassen. Der 29-Jährige steht ab Freitag vor dem Landgericht.

Angehörige im Prozess gegen Pfleger der SHG und des UKS als Nebenkläger zugelassen
Foto: dpa/Oliver Dietze

Er soll fünf Patienten der Völklinger SHG-Kliniken und des Uni-Klinikums in Homburg gefährliche Medikamente verabreicht haben, die weder durch einen Arzt verordnet noch medizinisch angezeigt gewesen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft B. vor, bei den Patienten eine „erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes“ und letztlich ihren Tod in Kauf genommen zu haben. Mutmaßlich mit der Absicht, beim Reanimieren auf der Intensivstation zu glänzen. Es geht um Fälle aus den Jahren 2015 und 2016.

Normalerweise haben die Partner oder nächsten Verwandten möglicher Opfer das Recht auf Nebenklage nur, wenn ihre Angehörigen getötet worden sind. Jedoch ist B. wegen Mordversuchs angeklagt. Daher hatte das Landgericht die Familien nicht zum Prozess zugelassen. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) jetzt kassiert, wie der „Saarländische Rundfunk“ am Dienstag unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin berichtete. Denn das OLG hält eine Verurteilung wegen Mordes für möglich.

Zwar betrifft der Beschluss lediglich einen Patienten, doch nach SZ-Informationen könnten zwei weitere Familien davon profitieren und im Verfahren als Nebenkläger auftreten. Ihre Anwälte könnten während des Prozesses unter anderem den Angeklagten und Zeugen befragen.

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