SZ-Telefonaktion Fördermittel für energetische Gebäudesanierung

Saarbrücken · Wer sein Zuhause erneuern will, kann dafür Hilfen beantragen – bevor die Renovierungsarbeiten beginnen.

 Hauseigentümer, die ihr Dach dämmen, können Heizkosten sparen. Dafür können sie unter Umständen  Fördermittel beantragen.

Hauseigentümer, die ihr Dach dämmen, können Heizkosten sparen. Dafür können sie unter Umständen  Fördermittel beantragen.

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

Ob Heizungsumstellung auf regenerative Energie oder nachträgliche Wärmedämmung die Bundesregierung unterstützt Bürger in diesem Jahr zusätzlich. Anträge müssen beim Förderer im Voraus gestellt werden. Die Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes Cathrin Becker und Robert Steffen standen den Lesern der Saarbrücker Zeitung Rede und Antwort.

Gibt es einen Zuschuss für die Dämmung der obersten Geschossdecke oder muss ich meine Dachschräge dämmen?

BECKER Sie müssen nicht zwingend die Dachschräge dämmen. Beide Dämmmaßnahmen können über das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert werden. Voraussetzung ist die Einhaltung des von der KfW geforderten U-Werts sowie die luftdichte Bauweise. Die Förderung beträgt 20 Prozent Zuschuss im Programm Nr. 430 bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Alternativ kann das Kreditprogramm Nr. 152 in Anspruch genommen werden. Hier erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen mit 20 Prozent Tilgungszuschuss.

Gibt es Fördermittel für den Einbau einer Photovoltaikanlage?

BECKER Nein, auch für Batteriespeicher gibt es kein Bundesförderprogramm mehr. Die KfW bietet aber ein Kreditprogramm (Nummer 167) zur Finanzierung der Anlage an.

Wie sind Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle bei einem Dreifamilienhaus förderfähig?

BECKER Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten fördert die KfW energetische Sanierungsmaßnahmen über das Kreditprogramm Nr. 151/152. Direkte Zuschüsse gibt es hier nicht.

Wie stelle ich einen KfW-Förderantrag?

BECKER Die Antragstellung für „Energieeffizient Sanieren“ muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen. Nach Zuschusszusage kann mit der Sanierungsmaßnahme begonnen werden. Zudem ist ein Energieberater erforderlich, der Sie während der Sanierung begleitet. Er kann für Sie mit Bevollmächtigung den Antrag stellen. Energieberater finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de). Für die Leistungen des Experten kann über das KfW-Programm Nr. 431 Baubegleitung ein Zuschuss von 50 Prozent beantragt werden. Auch dieser Antrag ist vor Maßnahmenbeginn zu stellen.

Welche Maßnahmen werden wie gefördert?

STEFFEN Gefördert werden Maßnahmen, die signifikant dazu beitragen, das energetische Niveau eines Altbaus zu verbessern wie zum Beispiel die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken oder Kellerdecken oder der Austausch alter Heizungen gegen energieeffiziente Anlagen. An die energetische Sanierung werden Mindestanforderungen gestellt, die weit über die Vorgaben der Energieeinsparverordnung hinausgehen. So fördert die KfW etwa Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung von Außenwänden in Form eines Wärmedämmverbundsystems mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Kostet die Sanierung zum Beispiel 25 000 Euro kann der Zuschuss bis zu 5000 Euro betragen.

Werden alle Gebäude gefördert?

STEFFEN Die Förderung gilt nur für Wohngebäude, für die vor dem 1. Februar 2002 ein Bauantrag gestellt wurde. Zuschüsse werden jedoch nur für Ein- und Zweifamilienhäuser gezahlt.

Ich möchte meine alte Gasheizung gegen eine Gasbrennwertheizung erneuern. Gibt es Zuschüsse über die KfW?

STEFFEN Nein. Gasbrennwertanlagen werden nicht mehr gefördert. Gefördert werden nur Gas-Hybridheizungen mit erneuerbarer Wärmeerzeugung (etwa über eine Solaranlage). Seit 2020 werden Heizungsanlagen nicht mehr über die KfW gefördert, sondern über das Amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

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