Wegen Corona-Pandemie Rückzahlung für Saar-Unternehmen

Saarbrücken · Unternehmen im Saarland können auf Antrag ihre bereits gezahlte Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zurückfordern. Das teilte das Finanzministerium am Montag mit. Ein entsprechender Erlass sei an die Finanzämter ergangen.

„Wir ergreifen aktuell alle möglichen Chancen, um unsere saarländischen Unternehmen in dieser schwierigen Lage zu unterstützen und deren Liquidität zu erhalten“, sagte Finanzminister Peter Strobel (CDU). Unternehmen, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich an das Finanzamt übermitteln, müssen für eine dauerhafte Fristverlängerung eine Sonder-Vorauszahlung leisten. Die können sie nun zurückbekommen.

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