Katholiken wählen Pfarrgremien mit einer Reihe von Neuerungen

St. Ingbert · Ab 1. Januar 2016 ersetzen 70 Pfarreien die bisherigen 346 Pfarrgemeinden im Bistum Speyer. Dafür werden am 10. und 11. Oktober die Gremien gewählt: Pfarreirat, Verwaltungsrat und Gemeindeausschuss.

. Am 10. und 11. Oktober wählen die Katholikinnen und Katholiken im Bistum Speyer ihre neuen Pfarrgremien. Dabei gibt es eine Reihe von Neuerungen, die mit dem neuen Seelsorgekonzept des Bistums Speyer in Zusammenhang stehen. In jeder der 70 Pfarreien, die Anfang des Jahres 2016 errichtet werden und die bisher 346 Pfarrgemeinden abösen, werden ein Pfarreirat und ein Verwaltungsrat gewählt. Erstmals in der Geschichte des Bistums Speyer werden vor Ort auch Gemeindeausschüsse gewählt.

Für jede Pfarrei werden ein Pfarreirat und ein Verwaltungsrat gewählt. Der Pfarreirat sorgt für das kirchliche Leben in der Pfarrei. Er entwickelt ein Konzept für die Pfarreiarbeit und berät Fragen, die die gesamte Pfarrei betreffen. Außerdem hat er die Aufgabe, das Zusammenwachsen der Gemeinden zu fördern.

Der Verwaltungsrat kümmert sich um die Finanzen und Immobilien der Pfarrei. Mit ihren Beschlüssen sorgen die Mitglieder dieses Rates dafür, dass für das kirchliche Leben die personellen, räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Haushaltspläne, Jahresrechnung, Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheiten gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum der Verwaltungsräte. Im bistumsweiten Durchschnitt hat jeder Verwaltungsrat neun Mitglieder.

Neu ist die zusätzliche Wahl von Gemeindeausschüssen. Jede der 70 neuen Pfarreien, die am 1. Januar 2016 im Bistum Speyer gebildet werden, besteht aus durchschnittlich fünf Gemeinden. Insgesamt werden also 376 Gemeindeausschüsse gewählt. Die Gemeindeausschüsse haben die Aufgabe, das kirchliche Leben vor Ort zu fördern und zu koordinieren. Den Gemeindeausschüssen gehören zwischen drei und 15 Mitglieder an. Wahlberechtigt für Pfarreirat und Gemeindeausschuss sind katholische Christinnen und Christen, die 16 Jahre oder älter sind und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Wer noch nicht 16, aber schon gefirmt ist, darf auch wählen. Für den Verwaltungsrat liegt das Wahlalter bei 18 Jahren.

In jeder Gemeinde wird ein Wahllokal eingerichtet. Fast alle Pfarreien setzen so genannte Wahlbenachrichtigungskarten ein, um die Gläubigen auf die Wahl aufmerksam zu machen.

Jedes Wahllokal hat am 10. und 11. Oktober über einen Zeitraum von insgesamt mindestens vier Stunden geöffnet. Jede Wählerin und jeder Wähler füllt drei Stimmzettel aus: für den Pfarreirat, den Verwaltungsrat und den Gemeindeausschuss. Die Wahlberechtigten können sich auch für die Briefwahl entscheiden. Sie begann in dieser Woche.

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