Corona und die Gemeinde Kirkel Corona-Lockerungen und die Umsetzung

Kirkel · Die meisten Corona-Regeln sind inzwischen entschärft worden. Das bringt auch Probleme mit sich, wie Kirkels Bürgermeister betont.

 Mit Hinweisen wie diesen machen Gewerbetreibenden darauf aufmerksam, was in Zeiten von Corona möglich ist und was nicht.

Mit Hinweisen wie diesen machen Gewerbetreibenden darauf aufmerksam, was in Zeiten von Corona möglich ist und was nicht.

Foto: Thorsten Wolf

So richtig glücklich wirkte Kirkels Bürgermeister Frank John (SPD) nicht, als er am Montagabend dem Limbacher Ortsrat eine aktuelle Lageeinschätzung zur Corona-Lage gab. Was John in seinen Schilderungen da vor allem umtrieb, das sind die Herausforderungen bei der Umsetzung der am Montag erneut aktualisierten Corona-Regelungen für die Gemeinde. „Aus einem Guss ist anders. Für bestimmte Teilbereiche werden Dinge gefordert, in anderen Teilbereichen gelten die nicht. Und ich sag‘s mal so: Man muss sich dann nicht wundern, wenn sich der eine oder andere aufregt.“

In der Folge erläuterte John seine Einschätzung, so anhand der nach wie vor geltenden Regelung beim Mund- und Nasenschutz. „Diese Mund- und Nasenbedeckung ist weiterhin so gefordert wie bisher. Jetzt kommt aber das ‚Schöne’: Wenn jemand keine solche trägt, hat das keine sanktionierbaren Folgen in Form eines Bußgeldes“, so John. Zum Hintergrund: Der entsprechende § 2 „Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung“ der aktuellen Verordnung ist laut § 12 „Straftaten und Ordnungswidrigkeiten“ eben dieser Verordnung von der Ahndung mit einem Bußgeld ausgenommen. Davon unbenommen sind allerdings Maßnahmen der Polizei, so als Beispiel ein Platzverweis, der vor Ort ausgesprochen werden kann. Ebenso unbenommen davon können Ladenbesitzer, Praxisbetreiber und andere Gewerbetreibende mit Präsenzflächen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Masken-Unwillige der Tür verweisen. Fazit bleibt aber: Ein Bußgeld können Ortspolizeibehörden beim Verstoß gegen das Maskengebot nicht aussprechen. Zusätzlich, wie John die Verordnungslage skizzierte, stellten Berufsgenossenschaft und vergleichbare Berufsverbände für ihre Mitglieder eigens entsprechende Verhaltensvorschriften auf.

Mit dem „Latein am Ende“ gewesen sei man in der Tat dann bei diesem Satz der aktuellen Verordnung: „Ansammlungen und Veranstaltungen sind verboten. Ausgenommen sind Ansammlungen und Veranstaltungen, die dem Betrieb von Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung untersagt sind, zu dienen bestimmt sind.“ Es sei ihm Rathaus keinem eine entsprechende Einrichtung eingefallen, der eine Ansammlung von Menschen diene. John: „Einer hat dann scherzhaft gesagt, dass eine Weihnachtsfeier im Seniorenheim dieser Einrichtung dienen würde. Ernsthaft: Wir wissen nicht, was mit diesem Satz gemeint ist.“

Dann fokussierte Kirkels Bürgermeister auf die Öffnung der Gaststätten. Hier äußerte John Zweifel daran, dass die von den Gästen geforderte Preisgabe von persönlichen Daten zur möglichen Nachverfolgung einer Infektionskette mit dem Datenschutz vereinbar sei. „Es bleibt dann wohl irgendwann Gerichten vorbehalten zu klären, ob das in dieser Form rechtens ist.“ Wenn man nun in einer Gaststätte gehe und sich dort einfach mit Unterschrift in eine Liste eintragen müsse, dann sei dies nicht datenschutz-konform. „Das kann ich schonmal sagen. Es muss für jeden Gast ein einzelnes Blatt angelegt werden. Und wenn eine Wirtschaft pro Tag 30 bis 40 Gäste hat, dann werden die Ordner für diese Blätter richtig dick.“

Geregelt sei auch, dass Gaststätten um 22 Uhr schließen müssten, so John. „Nach dieser Schließzeit gefragt, kam die Anwort, dass zu diesem Zeitpunkt die Ortspolizeibehörden Feierabend machen würden. Und dann wäre das nicht mehr zu kontrollieren.“

In der Summe sei das alles sehr schwierig, das hätten auch Gespräche mit Wirten in der Gemeinde gezeigt. Und: „Ich prophezeie, dass es für Gaststätten, die auch noch einen Außenbereich haben, an Christi Himmelfahrt sehr, sehr schwierig wird.“, Denn, so John: Es werde kompliziert werden, ankommenden Gästen zu erklären, dass sie keinen Platz mehr bekommen – wenn ein Biergarten aufgrund der Corona-Auflagen schon mit wenigen Menschen voll besetzt sei. „Und je später der Nachmittag, desto voller die Gäste. Und da wird die Zündschnur schon kürzer werden.“

Ganz kurios sei die Lage für den Caravan-Platz in Kirkel-Neuhäusel. Der dürfe nun wieder öffnen, gemäß der aktuellen Regelung dürfen bis zum 24. Mai aber nun 50 Prozent der Übernachtungsmöglichkeiten bereitgestellt werden, danach 75 Prozent. Ausgenommen davon seien allerdings „Verträge, mit deren Durchführung bereits vor dem 18. Mai 2020 begonnen wurde“, so die entsprechende Passage der Verordnung. John: „Wir haben Dauer­camper, die Verträge übers ganze Jahr haben. Gehören die dazu? Gehören die nicht dazu?“ Dies wolle man im Gespräch mit Saarbrücken nun klären.

Eine gute Botschaft aus dem Kirkeler Rathaus ist, dass die Hallen der Gemeinde wieder geöffnet werden, nachdem Sport auch wieder unterm Dach zulässig ist. „Wir werden da aber noch ein paar Vorkehrungen treffen.“ Johns Fazit zu den aktuelle Lockerungen: „Es gibt Unschärfen und Unklarheiten und natürlich auch Ungleichbehandlungen.“

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